• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Hauptsidebar springen
  • Betreibungsamt
    • Einleitung
      • Einleitung der Betreibung
      • Übersicht der Betreibungsarten
      • Wen betreibt man wo?
      • Gebühren
      • Rechtsvorschlag
        • Beseitigung des Rechtsvorschlags
      • Betreibungsferien und Rechtsstillstand
    • Fortsetzung
      • Betreibung auf Pfändung – Fortsetzungsbegehren
      • Pfändungsvollzug
      • Betreibung auf Konkurs
    • Verwertung
      • Verwertungsverfahren – Verwertungsbegehren
      • Faustpfandbetreibung
      • Grundpfandbetreibung
      • Grundstückversteigerungen Kt. Zürich
    • Solvabilitätsauskünfte
      • Betreibungsauskunft erteilen
      • Betreibungsauskunft bestellen
    • Aufsichtsbehörden
  • Gemeinde- / Stadtammannamt
    • Amtlicher Befund
    • Beglaubigung
    • Gerichtliches Verbot
    • Vollstreckung und Zustellung
    • Freiw. öffentliche Versteigerung
  • Formulare / Weitere Dienste
    • Formulare / Online-Dienste
    • Grundstück-Versteigerungen
    • Ämterverzeichnis
    • Jobs
    • Links
  • Kurse
    • Aktuelle Kurse
    • Ausbildungsprogramm 2025
    • Berufsbildung Eidg. Verband
    • News(-letter)
    • Kontakt / AGB
  • News
  • Newsletter
  • Organisation
    • Kontakt
    • Organisation VGBZ
      • Vorstand
      • Fachkommissionen
      • Statuten
      • Standesregeln
      • Anforderungsprofil
      • Infobroschüre VGBZ
    • Impressum
  • Forum
  • Suchen
  • Extranet
  • mobile menu
  • Startseite
  • Forum
  • Kontakt
  • Extranet

Ungerechtfertigte Betreibungen: Mehr Schutz für Konsumenten

Home≻Uncategorized≻Ungerechtfertigte Betreibungen: Mehr Schutz für Konsumenten
  • Betreibungsamt

        Betreibungsamt

        Einleitung

        • Einleitung der Betreibung
        • Übersicht der Betreibungsarten
        • Wen betreibt man wo?
        • Gebühren
        • Betreibungsferien und Rechtsstillstand

        Fortsetzung

        • Betreibung auf Pfändung – Fortsetzungsbegehren
        • Pfändungsvollzug
        • Betreibung auf Konkurs

        Verwertung

        • Verwertungsverfahren – Verwertungsbegehren
        • Faustpfandbetreibung
        • Grundpfandbetreibung
        • Grundstückversteigerung Kt. Zürich

        Solvabilitätsauskünfte

        • Betreibungsauskunft erteilen
        • Betreibungsauskunft bestellen
  • Gemeinde- / Stadtammannamt

        Gemeinde- / Stadtammannamt

        Amtlicher Befund

        Beglaubigung

        Gerichtliches Verbot

        Vollstreckungen und Zustellungen

  • Formulare / Weitere Dienste
  • Kurse
  • News
  • Organisation

Ungerechtfertigte Betreibungen: Mehr Schutz für Konsumenten

Hinzugefügt am 18. September 2017 | by Markus Zöbeli | Uncategorized |

(SRF-Beitrag „Kassensturz“ vom 12.9.2017 / von David Jans)

In der Schweiz kann jeder jeden betreiben – mit teilweise dramatischen Folgen für die Betroffenen. Damit ist bald Schluss.

Ein Eintrag im Betreibungsregister kann böse Folgen haben, bei der Bewerbung für eine Arbeitsstelle oder eine Wohnung etwa. „Die Angst vor einer Betreibung wird deshalb oft auch als Druckmittel missbraucht“, erklärt Mario Roncoroni, Co-Leiter der Berner Schuldenberatung. Inkassofirmen etwa drohen gerne mit der Betreibung „Betroffene bezahlen oft lieber die 200 Franken für ein Zeitschriftenabonnement, als eine Betreibung zu riskieren – auch wenn sie das Abo nie bestellt haben“, weiss Roncoroni.

… Der „Tolggen“ im Reinheft bleibt im Betreibungsregister fünf Jahre erhalten – so will es das Gesetz. Das soll sich jetzt ändern. Dank einem zusätzlichen Passus im Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz können zu Unrecht Betriebene den „Tolggen“ nach drei bis spätestens fünf Monate entfernen lassen – statt wie früher nach fünf Jahren. Und so funktioniert’s: Wie schon bisher, kann gegen eine Betreibung Rechtsvorschlag erhoben werden. Hat der Gläubiger nach drei Monaten die Betreibung nicht mit einem Rechtsöffnungsgesuch oder einer Klage fortgesetzt, hat der Betroffene neu das Recht, beim jeweiligen Betreibungsamt die Löschung des Eintrags zu verlangen. „Der Eintrag wird dann nicht gänzlich gelöscht, ist aber für Dritte nicht mehr einsehbar“, präzisiert David Rüetschi vom Bundesamt für Justiz. Denn: Bringt der Gläubiger nachträglich die Beweise für die Fortsetzung der Betreibung, erscheint der Eintrag wieder im Register.

… Das neue Gesetz tritt frühestens im Sommer 2018 in Kraft. Wann genau, darüber muss der Bundesrat noch befinden.

Weiterlesen und zum Kassensturz-Beitrag vom 12.9.2017.

Haupt-Sidebar

Formulare / Weitere Dienste

  • Formulare / Online-Dienste
  • Grundstück-Versteigerungen
  • Ämterverzeichnis
  • Jobs
  • News
  • Links
  • Newsletter

© 2025 vgbz. All rights reserved.
Impressum / Datenschutzerklärung

Wenn Sie auf dieser Seite bleiben, stimmen Sie der Nutzung von Cookies zu. Mehr

Ok