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Vernehmlassung zu Änderungen im SchKG

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Vernehmlassung zu Änderungen im SchKG

Hinzugefügt am 18. Oktober 2022 | by Markus Zöbeli | Uncategorized |

(Textauszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich, Sitzung vom 5. Oktober 2022)

… Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung sollen die Möglichkeiten der Digitalisierung im Schuldbetreibungs- und Konkurswesen besser genutzt werden können. So sollen die Betreibungsämter verpflichtet werden, vor der Erstellung der Betreibungsauskunft eine Abklärung des Meldeortes vorzunehmen, indem sie auf die Daten der Einwohnerregister zugreifen. Sodann soll die Verwendung elektronischer Verlustscheine geregelt und gefördert werden. Schliesslich soll die Versteigerung von beweglichen Vermögensgegenständen über Online-Plattformen gesetzlich geregelt werden. Damit werden verschiedene parlamentarische Vorstösse erfüllt. Zusätzlich werden weitere geringfügige Präzisierungen im Gesetz vorgeschlagen.

Anmerkung VGBZ-Redaktion: Der Regierungsrat begrüsst alle Vorschläge (siehe nachfolgende Vernehmlassungsantwort), nimmt einige Präzisierungen vor und verweist in der Rückmeldung zur Betreibungsauskunft (welche im Kanton Zürich seit dem 1. April 202o so gehandhabt wird) zudem darauf hin, dass für die systematische Verwendung der AHV-Nummer eine gesetzliche Grundlage vorausgesetzt wird. Der Regierungsrat regt an, im SchKG eine entsprechende Rechtsgrundlage zu schaffen. Im weiteren äussert er sich wie folgt (stichwortartig aufgeführt, wir verweisen auf das nachfolgende PDF-Dokument mit der gesamten Vernehmlassungsantwort):

  • Festzuhalten ist jedoch, dass für eine bestmögliche Nutzung der Digitalisierung eine schweizweite Betreibungsauskunft in Betracht gezogen werden sollte.
  • Barzahlungen bis maximal Fr. 100’000: Die vorgeschlagene Änderung wird begrüsst. Zumindest in der Botschaft sollte jedoch klargestellt werden, worauf sich die Obergrenze von Fr. 100’000 bezieht (einzelne Betreibung und nicht Teilzahlung).
  • Elektronische Zustellung wird begrüsst, der Regierungsrat verweist jedoch auf Probleme bei der praktischen Umsetzung für die Betreibungs- und Konkursämter (siehe Vernehmlassungsantwort nachfolgend).
  • Dem Bedürfnis der Online-Verwertung wurde im Kanton Zürich insofern entsprochen, als 2018 den Betreibungsämtern vom Obergericht die „eGant“ bewilligt wurde. Seither können im Rahmen der öffentlichen Versteigerung bewegliche Gegenstände und Forderungen online verwertet werden. Die Erfahrungen sind durchwegs positiv.

Vernehmlassung RR Kt Zürich Änderung SchKG_Betreibungsauskunft, elektronische Zustellungen und Online Versteigerung

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