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Waren die Beamten zu leichtgläubig?

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Waren die Beamten zu leichtgläubig?

Hinzugefügt am 25. Oktober 2024 | by Markus Zöbeli | Uncategorized |

(Textbeitrag Tages-Anzeiger vom 22. Oktober 2024 / von Adrian Hopf)

Mit einem simplen Trick konnte der Angeklagte jahrelang verhindern, dass er vom Betreibungsamt besucht wurde. Auch die Steuerverwaltung liess sich täuschen.

In Kürze:

  • Die Ermittler suchten mit diversen Mitteln nach verschwundenen Goldbarren.
  • Der Angeklagte konnte sein Vermögen jahrelang vor den Behörden verstecken.
  • Beim Betreibungsamt hatte der Mann einen grossen Spielraum.
  • Die Steuerverwaltung hat ihre Regeln für Steuerdeals angepasst.

Die Berner Staatsanwaltschaft und Kantonspolizei machten richtiggehend Jagd nach den Goldbarren. Nicht nach den sieben kleinen Barren, die beim Angeklagten und seiner Ex-Frau bei der Hausdurchsuchung beschlagnahmt wurden. Diese haben einen Wert von lediglich 2000 Franken.

Es geht um 130 Goldbarren à 250 Gramm, die der Mann im Jahr 2020 gekauft hatte. Total 32,5 Kilogramm Gold im Wert von damals 1,6 Millionen Franken. Der Berner hatte die Barren beim Schweizer Goldhändler Philoro gekauft, das weiss die Staatsanwaltschaft dank Banktransaktionen.

Der pensionierte Unternehmer und seine Ex-Frau stehen seit Montag vor dem bernischen Wirtschaftsstrafgericht. Sie sollen Betrug und Pfändungsbetrug begangen haben und Vermögen vor dem Staat versteckt haben. Es ist die Rede von einem Deliktsbetrag von 16,5 Millionen Franken, praktisch alles Steuerforderungen.

Die 130 Goldbarren sind bis heute verschwunden. Wie Staatsanwältin Simone Steffen am Dienstag vor Gericht ausführte, hat die Berner Kantonspolizei eine Observation angeordnet. Sie setze auch GPS-Tracker ein – wohl bei den beiden Porsches und dem VW des Paars. Zudem kam ein Golddetektor zum Einsatz, ein speziell auf Gold eingestellter Metalldetektor, womöglich um die Wohnung der beiden abzusuchen. Auch hat die Staatsanwaltschaft «umfangreiche Abfragen bei Banken und Schliessfachinstituten» getätigt. Alles vergebens. Wo sich die Barren befinden, weiss wohl nur das Paar selbst.

So hielt er die Beamten fern
Während die Strafverfolger offenbar kaum etwas unversucht liessen, um an die Vermögenswerte der beiden zu kommen, geben andere involvierte Behörden einen gegenteiligen Eindruck ab: Solange kein Strafverfahren läuft, bringt einem der Staat viel Vertrauen entgegen.

Einer der zentralen «Tricks» des Mannes, um sein Vermögen vor dem Betreibungsamt zu verstecken, war so simpel, dass man die betreffende Passage in der Anklageschrift mehrmals lesen muss. Es geht darin um die diversen Pfändungen, die bei ihm durchgeführt wurden, weil er seine Steuerrechnungen auch nach Betreibung nicht bezahlt hatte.

«Ferner erschien [der Mann] mehrfach […] vor dem angekündigten Pfändungstermin freiwillig auf der Amtsstelle, um zu verhindern, dass die Betreibungsbeamten an seinem Domizil erscheinen und feststellen, dass in der Wohnung sowie im dazugehörigen Estrich und Keller Vermögenswerte (Wein, Pelzmäntel, Möbel, elektronische Geräte, Golfausrüstung, Münzen, Schmuck, wertvolle Taschen und Koffer etc.) vorhanden waren.»

Mit anderen Worten: Der Mann ging einfach an den Schalter des Amts in Ostermundigen und gab dort Auskunft. Danach strichen die Beamten den angesetzten Termin in seiner Stadtwohnung mit Alpenblick und Luxusuhrensammlung. Mit dem Vorgehen war er jahrelang erfolgreich.

Betreibungsamt ist keine Polizei
Wie ist das möglich? Roger Schober, Vorsteher des Betreibungs- und Konkursamts Bern-Mittelland, darf keine Auskünfte zum einzelnen Fall geben. «Die bernischen Betreibungsämter versuchen grundsätzlich, die Pfändungen am Wohnort zu vollziehen», schreibt er.

Wenn Schuldnerinnen und Schuldner nie zu Hause seien, könne das so weit gehen, «dass die Polizei und ein Schlüsseldienst für die zwangsweise Öffnung beigezogen werden können». Da es sich hierbei um einen schweren Eingriff in Rechte der Schuldner handle, «sind die Hürden entsprechend hoch». Beim angeklagten Berner setzten die Beamten während mindestens 13 Jahren keinen Fuss in dessen Wohnung. Doch selbst wenn sie dies getan hätten, verfügten sie nicht über Befugnisse wie die Polizei im Rahmen einer Hausdurchsuchung. Erst wenn das Betreibungsamt den Verdacht auf unterschlagene Vermögenswerte hätte, würde es mittels einer Anzeige ein Strafverfahren ins Rollen bringen. Das war beim Mann, der ein Luxusleben führte und sich als armer Rentner ausgab, nicht der Fall.

Das gekonnte Rollenspiel funktionierte auch gegenüber der bernischen Steuerverwaltung bestens. Beinahe wäre es dem Mann im Jahr 2015 gelungen, seine gesamten Steuerschulden von 8,7 Millionen Franken gegen eine Zahlung von 25’000 Franken tilgen zu können.

8-Millionen-Deal allein entschieden
Am Montag war jener Steuerbeamte vor Gericht als Zeuge geladen, der den 25’000-Franken-Deal damals ausgehandelt hatte. Der Mann erzählte, wie der Rentner glaubhaft versichert habe, nur knapp mit AHV und Ergänzungsleistungen über die Runden zu kommen. Deshalb habe er das Angebot des Mannes angenommen – «nach dem Motto: ‹Lieber das als gar nichts›».

Geprüft hatte der Beamte gemäss eigener Aussage die Veranlagungen des Mannes, die Unterlagen zum erfolglosen Steuer-Inkasso und das Verlustscheinregister, die angeblich belegten, dass der Mann verschuldet und mittellos war. Weitere Abklärungen waren nicht nötig. Und obwohl die öffentliche Hand mit dem Deal auf 99,7 Prozent ihrer Forderungen verzichten sollte, musste der Steuerbeamte dafür keine Zweitmeinung oder Genehmigung eines Vorgesetzten einholen.

Kein Zugriff auf Kontodaten
Hier hat die Steuerverwaltung inzwischen Korrekturen vorgenommen: Es gilt für alle Rückkäufe von Steuerforderungen das 4-Augen-Prinzip. Und bei Steuerbeträgen ab einer Million Franken muss der Chef der Steuerverwaltung seinen Segen zum Deal geben, wie Sprecher Dominik Rothenbühler auf Anfrage schreibt. Zudem gilt für solche Deals nun, dass die Schuldner mindestens 20 Prozent der offenen Steuerschuld begleichen müssen. Im Extremfall gibts also einen Rabatt von 80 Prozent.

Was das Verstecken von Vermögen betrifft, macht man sich bei der Steuerverwaltung keine Illusionen: «Die Steuerveranlagung basiert wesentlich auf der Selbstdeklaration der Steuerpflichtigen.» Für Falschangaben seien zwar Strafmassnahmen vorgesehen. «Die Steuerverwaltung hat aber kein umfassendes Kontrolldispositiv zur Verfügung.»

So blieben beim Angeklagten nicht nur die Goldbarren unentdeckt. Auch von mehreren Konten bei Schweizer Banken wussten Steuerverwaltung und Betreibungsamt nichts. Während man den Bankdatenaustausch mit ausländischen Behörden längst kennt, gilt in der Schweiz immer noch das Bankgeheimnis.

Die Pflichtverteidiger des Mannes und seiner Ex-Frau forderten am Dienstag vor Gericht Freisprüche. Staatsanwältin Simone Steffen beantragte hingegen für den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 8 Monaten und für die Ex-Frau eine Freiheitsstrafe von 32 Monaten, davon 22 auf Bewährung. Und zudem eine sogenannte Ersatzforderung von 3,9 Millionen Franken zugunsten der Kantonskasse. Das Gericht wird das Urteil am Donnerstag bekannt geben.

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