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Wer einen Polizisten tötet, verdient keinen Freispruch

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Wer einen Polizisten tötet, verdient keinen Freispruch

Hinzugefügt am 2. April 2026 | by Markus Zöbeli | Uncategorized |

(Textbeitrag  NZZ Der andere Blick vom 2. April 2026 / von Nathan Giwerzew, Berlin)

Ahmet G. tötete einen Streifenpolizisten auf besonders brutale Weise. Psychische Probleme mögen dabei eine Rolle gespielt haben. Doch der Schluss der Richterin, er sei schuldunfähig gewesen, wirkt nicht plausibel. Und das Urteil sendet ein fatales Signal.

Polizisten tragen im demokratischen Rechtsstaat eine besonders grosse Verantwortung. Indem sie die Bürger schützen, sorgen sie zugleich dafür, dass das gesamte Gemeinwesen funktioniert. Dafür haften sie mit ihrem Leben. Zu Recht werden deshalb in Deutschland Angriffe auf Polizisten besonders hart bestraft.

Gerade vor diesem Hintergrund wirft das Gerichtsurteil gegen den 19-jährigen Ahmet G. Fragen auf. Die Saarbrücker Richterin Jennifer Klingelhöfer sprach den Deutschtürken, der einen Polizisten getötet hatte, vom Vorwurf des Mordes frei. Sie liess bloss den Tatbestand des besonders schweren Raubes gelten und ordnete die unbefristete Einweisung des Mannes in eine forensische psychiatrische Klinik an.

Ein Blick zurück auf den 21. August 2025: Gegen 18 Uhr stürmte G. eine Tankstelle im saarländischen Völklingen, er erbeutete 600 Euro. Als der 34-jährige Streifenpolizist Simon Bohr mit einem Kommissaranwärter anrückte, um ihn festzunehmen, entriss G. dem Kommissaranwärter die Dienstwaffe. Nach einigen Schüssen ging Bohr zu Boden. G. schoss auf ihn das gesamte Magazin leer. Der letzte Schuss traf Bohr in den Kopf.

Die Richterin befand, dass alles bis auf den Raub im Wahn geschehen sei. Sie argumentierte, dass G. nicht nur an einer paranoiden Schizophrenie leide, sondern auch an einer Angststörung. Dabei stützte sie sich auf ein vom Gericht bestelltes psychologisches Gutachten. Die Angst habe während des Polizeieinsatzes «sein Denken übernommen», sagte sie. Das mag zumindest teilweise so gewesen sein. Ausserdem sei er aufgrund seiner Schizophrenie nicht schuldfähig gewesen. Das ist nicht plausibel.

Das Urteil der Richterin wirkt weltfremd
Sicher, wer als Richter über psychisch kranke Straftäter urteilt, betritt einen schmalen Grat. Und doch ist das Urteil gleich aus mehreren Gründen fragwürdig. Zum einen wirken die Ausführungen der Richterin so, als habe sich G. bedroht gefühlt und aus eingebildeter Notwehr gehandelt. Der Tathergang spricht aber weniger für eine Panikreaktion als für ein gezieltes, kontrolliertes Vorgehen.

Zum anderen widersprechen die Ausführungen des Gutachters dem Bild vom Schizophrenen, der wie fremdgesteuert gehandelt habe. Zwar kam auch der Gutachter zu dem Schluss, dass G. nur vermindert schuldfähig gewesen sei. Er stellte aber auch fest, dass G. nicht nach dem Befehl eingebildeter Stimmen gehandelt habe – weder beim Überfall selbst, noch als er auf Bohr schoss. Er sei bloss nicht dazu in der Lage gewesen, sein Tun zu kontrollieren und zu reflektieren.
Doch selbst da stellen sich Fragen. Wie kann jemand, der einen geplanten Raubüberfall begeht, nur kurz darauf so sehr psychisch entgleisen, dass er einem Polizeianwärter die Waffe entreisst und dessen Kollegen erschiesst? Die Erzählung vom Kontrollverlust strotzt nur vor Widersprüchen. Und auch vermindert Schuldfähige können zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt und bis auf weiteres in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden, wie etwa der Fall des Mannheimer Amokfahrers Alexander S. belegt.

Hinzu kommt, dass sogar die Verteidigung von der Schuld von G. überzeugt war. Sie stufte die Tat nur nicht als Mord ein, sondern als Totschlag. Die Richterin hätte dem Antrag der Verteidigung auf eine sechsjährige Haftstrafe folgen können, sie unterliess es aber. Auch vor diesem Hintergrund wirkt ihr Urteil weltfremd.

Es geht um mehr als nur die Person Simon Bohr
Der Täter mag psychisch gestört gewesen sein, er mag die falschen Medikamente konsumiert haben oder auch, wie er es vor Gericht ausdrückte, «oft schlechte Laune» gehabt haben. Das ändert aber nichts daran, dass er von absolutem Vernichtungswillen beseelt war, als er dem Polizisten Simon Bohr nach dem Leben trachtete.

Für viele Polizisten in Deutschland stellt dieses Urteil die Erwartung an Gerechtigkeit infrage. Bohr hinterlässt eine Frau und zwei Töchter. Es fehlt einem die Phantasie, wie die Richterin dieses Urteil seinen Hinterbliebenen erklären soll.

Bei diesem Urteil geht es nicht bloss um die Person des getöteten Polizisten, sondern auch um die Frage, wie eine Gesellschaft mit den Menschen umgeht, die tagtäglich bis an ihr Äusserstes gehen, um sie vor dem Schlimmsten zu bewahren. Deshalb ist es eine gute Nachricht, dass die Staatsanwaltschaft angekündigt hat, vor dem Saarländischen Oberlandesgericht in Revision zu gehen.

Mit vorschnellen Urteilen über die Justiz sollte man sich zurückhalten. Doch zumindest in seiner gesellschaftlichen Wirkung droht dieses Urteil das Vertrauen in die Verlässlichkeit des Rechtsstaats schwer zu beschädigen.

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