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«Wir mussten sie auf den Balkon sperren»

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«Wir mussten sie auf den Balkon sperren»

Hinzugefügt am 14. September 2019 | by Markus Zöbeli | Uncategorized |

(Textauszug 20 Minuten vom 13. September 2019 / von kom/mhu)

Ein Ehepaar soll mehreren Personen Geld schulden. Als die Gläubiger die beiden konfrontierten, eskalierte die Situation. Die Polizei schritt ein.

Monatelang hat ein Ehepaar aus Pratteln BL Wohnungsbesitzern vorgegaukelt, deren Wohnungen kaufen zu wollen. Weil es aus dem eigenen Zuhause geworfen wurde, logierte es ausserdem in Hotels, wo es die Rechnungen nicht bezahlte. Den Betroffenen wurde es zu bunt: Sie lockten das Pärchen in eine Falle. Unter dem Vorwand, mit ihnen darüber sprechen zu wollen, welche Möbel das Paar zusammen mit der 1,9-Millionen-Franken-Wohnung übernehmen könnte, lud eine Frau aus Liestal BL die beiden am Dienstag zu sich nach Hause ein. Das Paar hatte der Liestalerin zugesichert, ihre Wohnung kaufen zu wollen. Als es um die Bezahlung ging, sei sie von den beiden wochenlang hingehalten worden, sagte die Frau gegenüber 20 Minuten. Sie sei misstrauisch geworden und habe begonnen, zu recherchieren.

Bald fand sie heraus, dass das Ehepaar nicht nur sie zum Narren hielt: Einem Wohnungsbesitzer aus Liestal erging es gleich. Er habe sogar extra für das Paar zusätzliche 22’000 Franken in die Wohnung investiert. 20 Minuten hatte Einsicht in den Chatverlauf zwischen dem Verkäufer und dem Ehepaar: «Bekomme von meiner Schwester die Hälfte des Geldes. Sie ist momentan aber nicht erreichbar», schrieb der Ehemann etwa.

Plötzlich tauchten die Gläubiger auf
Die Eigentümerin der 1,9-Millionen-Franken-Wohnung erfuhr auch von den Hotel-Eskapaden des Paars und kontaktierte die Betroffenen. Gemeinsam schmiedeten sie den Plan, um das Paar zu konfrontieren. So kam es, dass das Rentnerpaar am Dienstag wie verabredet die Eigentümerin in ihrer Wohnung traf, später aber sowohl der Inhaber der zweiten Wohnung, die sie angeblich kaufen wollten, sowie die Managerinnen der beiden geprellten Hotels auftauchten. Der 75-jährige Ehemann sei daraufhin so aggressiv geworden, dass die Anwesenden beschlossen, ihn und seine Ehefrau auf den Balkon zu sperren und die Polizei zu rufen. Auch gegenüber den Beamten und seiner Frau habe er sich aggressiv verhalten… Laut einem Einwohner seiner ehemaligen Wohngemeinde beziehe das Paar seit mindestens zehn Jahren immer wieder Leistungen, für die es nicht bezahle. Dafür sei es im Dorf bekannt. Recherchen von 20 Minuten ergaben, dass allein der Mann seit Anfang Jahr Betreibungen in der Höhe von über 55’000 Franken anhäufte…

Weiterlesen.

(Textauszug aus dem Buch „SchKG – Ein Leitfaden für die Praxis“ / von Josef Studer/Markus Zöbeli)

… Nun kann man sich natürlich auf den Standpunkt stellen, dass ein Gläubiger sich selbst behelfen müsse. Im Beispiel müsste A dann B irgendwie zur Zahlung der CHF 10’000 bringen, vielleicht mit List, notfalls mit Gewalt. Das wiederum kann der Staat nicht zulassen, denn es bestünde die Gefahr der Eskalation solcher privaten Inkassoversuche. Deshalb ist die Selbsthilfe, ausser im Falle der Notwehr und der Nothilfe verboten und wird unter Umständen sogar strafrechtlich geahndet. Unzulässig wäre es z.B., wenn A dem B gegen seinen Willen Gegenstände im Wert von CHF 10’000 wegnähme, um sich schadlos zu halten, oder wenn er ihn auf irgendeine Weise bedrohen würde, um ihn zur Zahlung zu zwingen.

Wenn der Staat die Selbsthilfe verbietet, dann bleibt ihm nichts anderes, als anstelle des Berechtigten für die Durchsetzung bestehender Rechte zu sorgen. Mittel dazu ist die Zwangsvollstreckung. Genau damit befasst sich das Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG).

aktualisierte 5. Auflage erscheint im Januar 2020

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