Zahl der Betreibungen steigt nicht – trotz Pandemie Hinzugefügt am 8. März 2022 | by Markus Zöbeli | Uncategorized | (Textbeitrag Landbote vom 4. März 2022 / von Rafael Rohner und Jonas Gabrieli. Mit deren freundlicher Genehmigung zur Verfügung gestellt) Zahlen aus Winterthur und Zell – Betreibungsämter vermelden für die vergangenen Jahre durchschnittliche Zahlen. Einzelne Personen weigern sich allerdings, wegen den Covid-Massnahmen ihre Steuern zu bezahlen. Auch im zweiten Pandemiejahr ist die Anzahl Betreibungen nicht in die Höhe geschnellt. Das Betreibungsamt Zell-Turbenthal verzeichnet gemäss Mitteilung 3664 Betreibungen im Jahr 2021. Das sind ähnlich viele wie jeweils in den vergangenen Jahren – mit Ausnahme von 2019, als die Zahlen aufgrund einer Systemumstellung höher waren. Im ersten Pandemiejahr 2020 war die Anzahl Betreibungen mit 3413 sogar klar unterdurchschnittlich. Ähnlich ist das Bild in der Stadt Winterthur. Auch hier gab es während der Pandemie nicht aussergewöhnlich viele Betreibungen, wie das städtische Betreibungsamt auf Anfrage mitteilt. Für das Jahr 2020 gibt es eine Erklärung: Der Bundesrat verordnete einen sogenannten Rechtsstillstand. Vom 19. März bis und mit 4. April durften Schuldnerinnen und Schuldnern in der ganzen Schweiz nicht betrieben werden. Zudem waren viele Gläubiger auch später angesichts der schwierigen Lage zurückhaltend. Bis jetzt haben sich die Betreibungen nicht einfach in die Zukunft verschoben, wie die letztjährigen Zahlen nahelegen. Das könnte sich aber noch ändern. Das Winterthurer Betreibungsamt geht von einer Normalisierung bei Inkassoverfahren seit dem Sommer 2021 aus. Allfällige Auswirkungen der Pandemie auf die Anzahl Betreibungen wären folglich – «wenn überhaupt» – in diesem oder im Folgejahr 2023 spürbar. Auch im Betreibungsamt Zell-Turbenthal wagt man keine Prognose für die nächsten Jahre. «Das ist schwierig vorauszusehen», sagt Leiter Matthias Bohle. Man bereite sich aber nicht auf einen Anstieg vor. Einzelne wollen nicht zahlen In sozialen Medien kursierten während der Pandemie immer wieder Aufrufe von Massnahmenkritikern, die dem Staat keine Steuern mehr zahlen wollten. Bisher ist davon in der Betreibungsstatistik nichts zu sehen. Die Gemeinde Zell musste in den vergangenen Jahren jedenfalls nicht aussergewöhnlich viele Betreibungen einleiten, um Steuergelder einzutreiben, wie Gemeindeschreiber Erkan Metschli-Roth sagt. Etwas anders ist das in Winterthur. Das Steueramt berichtet von einzelnen Kundinnen und Kunden, die die Steuern nicht bezahlen wollten mit der Begründung, dass sie die Infrastruktur der Stadt während der Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus nicht vollumfänglich hätten nutzen können. Dabei handle es sich um nicht repräsentative Einzelfälle. Das Steueramt suche in solchen Fällen ein klärendes Gespräch mit diesen Personen. Das Steueramt Winterthur weist zudem auf eine zeitliche Verzögerung hin. Rechtlich durchsetzbar sei erst die Schlussrechnung, die nach der Einschätzung verschickt werde. Das sei in der Regel ein bis zwei Jahre nach dem Rechnungsjahr der Fall. Erst wenn die Schlussrechnung nicht innert 30 Tagen bezahlt werde, leite man Bezugsmassnahmen wie Mahnung und Betreibung ein. Die Gemeinde Zell sei während der Pandemie bei finanziellen Engpässen grundsätzlich kulant gewesen, sagt Metschli-Roth und rät: Wer angesichts der Steuerrechnung in Schwierigkeiten gerate, solle generell die Gemeinde kontaktieren. «Dann können wir gemeinsam nach Lösungen suchen.» Möglich seien beispielsweise Ratenzahlungen oder Stundungen. Nicht empfehlenswert sei es hingegen, einfach abzuwarten und nichts zu unternehmen. Das Angebot richte sich an Personen mit finanziellen Schwierigkeiten und nicht an Vermögende, die einfach nicht zahlen wollten. Weiterlesen (zum abopflichtigen Artikel).