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Zechpreller darf nicht mehr Anwalt sein

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Zechpreller darf nicht mehr Anwalt sein

Hinzugefügt am 4. Dezember 2023 | by Markus Zöbeli | Uncategorized |

(Textbeitrag Tages-Anzeiger vom 4. Dezember 2023 / von Daniel Schneebeli)

Weil er wiederholt straffällig wurde, ist ein pensionierter Anwalt aus dem Anwaltsregister gelöscht worden. Für das Verwaltungsgericht war das überfällig.

An einem Augusttag im Corona-Sommer 2020 ist ein Anwalt ausgetickt. Der Mann, der sich bereits deutlich im Pensionsalter befindet, hatte in Deutschland eine Gaststätte aufgesucht und dort Wein im Wert von 17.50 Euro bestellt. Als er ausgetrunken hatte, stand er auf und wollte gehen, ohne zu zahlen. Die Wirtin bemerkte es, eilte ihm nach und verlangte die Begleichung der Rechnung.

Wie genau die Situation eskalierte, wird aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts nicht ersichtlich, klar ist aber: Der Mann hat die Wirtin so wuchtig geschlagen, dass ihre Brille zerbrach und sie hinfiel. Als sie am Boden lag, trat er die Frau auch noch in den Brustkorb und brach ihr zwei Rippen. Ein deutsches Landesgericht verurteilte den Täter wegen Betrugs, Körperverletzung und Sachbeschädigung zu einer achtmonatigen bedingten Freiheitsstrafe und einer unbedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 150 Euro.

Ein Strassenrowdy
Nun holt ihn der Fall auch im Kanton Zürich ein, wo er im Pensionsalter noch als Anwalt arbeitet und im Anwaltsregister eingetragen ist. Die Zürcher Behörden hatten – informiert durch einen anderen Rechtsanwalt – von seiner Zechprellerei und seiner Verurteilung in Deutschland erfahren und forderten den Mann zur Stellungnahme auf.

Zuerst ignorierte er die Aufforderung. Doch als die Aufsichtskommission über die Zürcher Anwältinnen und Anwälte Ende 2022 ein Disziplinarverfahren wegen Verletzung der Berufsregeln und ein Verfahren zur Löschung aus dem Anwaltsregister eröffnete, reagierte der Mann und reichte den verlangten Strafregisterauszug ein.

Und der war gut gefüllt. Regelmässig war der Anwalt im Strassenverkehr in Konflikt mit den Behörden geraten. Immer wieder war er viel zu schnell unterwegs gewesen, hatte Beamte und andere Personen beleidigt und war auch handgreiflich geworden. Für die Aufsichtskommission war klar, dieser Mann hatte die Vertrauenswürdigkeit verloren und musste aus dem Zürcher Anwaltsregister gelöscht werden, damit nicht das Vertrauen des ganzen Berufsstandes untergraben wird. Diesen Entscheid stützt nun auch das Verwaltungsgericht.

Lebenskrise schützt nicht vor Ausschluss
Die Vergehen des Anwaltes seien weit mehr als Bagatelldelikte, wie der Mann vor dem Gericht argumentierte. Die Aufsichtskommission hatte den Ausschluss aus dem Register noch mit der Gesamtheit der Delikte begründet. Für das Gericht hätte die Zechprellerei im deutschen Gasthaus allein dafür genügt. Auch das Argument des Mannes, er habe sich in einer «Lebenskrise» befunden, die er inzwischen überwunden habe, liess das Gericht nicht gelten. Aus aufsichtsrechtlicher Sicht würden die subjektiven Umstände die Taten nicht relativieren.

So erachtete es das Gericht auch nicht für nötig, die Therapeutin des Mannes anzuhören. Es wies die Beschwerde ab und brummte dem Anwalt noch Gebühren in der Höhe von 2200 Franken auf. Der Entscheid ist inzwischen rechtskräftig.

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