Zwangsversteigerung von Schwarzenbachs Kunst abgesagt Hinzugefügt am 5. Dezember 2019 | by Markus Zöbeli | Uncategorized | (Textbeitrag Tages-Anzeiger online vom 5. Dezember 2019 / von Catherine Boss) Das Bundesverwaltungsgericht hat aufgrund einer Beschwerde des Dolder-Besitzers die Auktion gestoppt. In letzter Minute hat es Urs Schwarzenbach geschafft: Das Bundesverwaltungsgericht untersagt der Galerie Koller in Zürich, am Donnerstag im Auftrag der Eidgenössischen Zollverwaltung 114 Kunstwerke von Urs Schwarzenbach zu versteigern. Die Eidgenössische Zollverwaltung wollte damit einen ersten Teil von insgesamt 11 Millionen Franken eintreiben, die der Zürcher Kunstsammler schuldet, weil er über Jahre Bilder, Skulpturen oder auch Nippsachen am Zoll vorbeigeschmuggelt hatte. Am Dienstag haben seine Anwälte beim Gericht eine superprovisorische Massnahme verlangt. Die Versteigerung sei zu stoppen, denn Schwarzenbach habe die Einfuhrsteuer für die Werke, die zur Versteigerung kommen sollten, bereits bezahlt. Die Einfuhrsteuer auf die 114 Kunstwerke betrage insgesamt 1,1 Millionen Franken. So viel Geld habe der Kunstsammler in den letzten Jahren dem Zoll bereits bezahlt. Die Zollbehörde sieht dies anders: Die Einfuhrsteuer für die von der Zwangsversteigerung betroffenen Werke und zusätzliche Kosten des Verfahrens machten 2,4 Millionen Franken aus. Nur wenn Schwarzenbach die Differenz begleiche, könne die Auktion abgesagt werden. Argumente «nicht ohne Grundlage» Das Gericht in St. Gallen stoppt die Versteigerung einstweilen, weil es die Argumente beider Seiten zuerst prüfen will. Im Entscheid heisst es, Schwarzenbachs Argumente erschienen «auf den ersten Blick nicht ohne Grundlage». Es sei zudem so, dass mit einer Verschiebung der Auktion am Status quo nichts verändert werde und deshalb eine Versteigerung auch zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden könne. Weil im Moment keine Prognose gemacht werden könne, wie das Gericht nach der Prüfung aller Fakten entscheiden werde, falle deshalb der Entscheid zugunsten des Beschwerdeführers, also Urs Schwarzenbachs, aus. Der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) und dem Auktionshaus Koller «wird einstweilen untersagt, die streitgegenständlichen Kunstwerke zu versteigern». Sollte die Galerie der Anordnung nicht Folge leisten, droht das Gericht dem Verwaltungsrat der Galerie eine «Ungehorsamsstrafe» an. Ein Sprecher der EZV sagt auf Anfrage, dass man den Entscheid mit «Bedauern zur Kenntnis» nehme. Diesen würde man nun eingehend prüfen. Die Auktion vom Donnerstag sage die EZV nun ab und entschädige das Auktionshaus für seinen Aufwand entsprechend. Etappensieg für Schwarzenbach: Zwangsauktion in Zürich abgesagt. Die Zwangsversteigerung der Werke von Sammler Urs. E. Schwarzenbach ist abgesagt. Das Bundesverwaltungsgericht ist seinem Gesuch nachgekommen und hat eine superprovisorische Verfügung erlassen. Die Eidg. Zollverwaltung, welche die Auktion organisierte, ist enttäuscht. (Textauszug Blick vom 4. Dezember 2019 / SDA). Weiterlesen. Das System Schwarzenbach – eine juristische Odyssee und noch kein Ende in Sicht. Seit Jahren kämpft Dolder-Besitzer Urs. E. Schwarzenbach in den Gerichtssälen des Landes gegen die Zoll- und Steuerbehörden aus Bern und Zürich. Die vielen Verfahren sind auch für den Staat Neuland und eine ziemliche Belastung. (Headline aus einer ausführlichen Reportage in der NZZ vom 5. Dezember 2019 / von Johanna Wedl und André Müller). Weiterlesen. Stadt und Kanton betreiben Dolder-Besitzer auf über 43 Mio.