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Adieu, Aktenberg!

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Adieu, Aktenberg!

Hinzugefügt am 16. Februar 2019 | by Markus Zöbeli | Uncategorized |

(Textauszug NZZ vom 14. Februar 2019 / von Kathrin Alder)

In kaum einem Feld wird noch so konsequent mit Papier gearbeitet wie in der Justiz. Das soll sich nun ändern: Eine breite Allianz aus Anwälten, kantonalen und eidgenössischen Justizbehörden sowie Gerichten will die Justiz digitalisieren.

Setzt sich Justitia heute in Bewegung, so führt ihr Weg über Papierberge. Dass dies nicht mehr zeitgemäss ist, leuchtet ein. «Es gibt etwas Besseres», ist Ulrich Meyer, Präsident des Bundesgerichts, überzeugt. Er meint damit «Justitia 4.0», ein ambitioniertes Grossprojekt, das rund 350 Personen aus der Schweizer Justizlandschaft am Donnerstag in Luzern gemeinsam lanciert haben. Die Zielvorgabe: Der gesamte Rechtsverkehr soll in naher Zukunft elektronisch ablaufen.

Hinter dem Projekt stehen alle wichtigen Akteure: Auf Behördenseite sind dies die Gerichte des Bundes und der Kantone, die Bundesanwaltschaft und die Staatsanwaltschaften, das Bundesamt für Justiz und der Justizvollzug. Aber auch die Schweizer Richterinnen und Anwälte tragen den geplanten Paradigmenwechsel mit. Davon betroffen sind gegen 30 000 Angestellte im Schweizer Justizwesen. Das Ganze sei als Transformationsprojekt zu verstehen und nicht primär als IT-Projekt, sagt Jens Piesbergen von der Projektleitung. Jacqueline Fehr, Zürcher Regierungsrätin und Vorstandsmitglied der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD), spricht gar von einem «Kulturprojekt» – denn ändern sollen sich mit «Justitia 4.0» nicht nur die Organisation und der Arbeitsablauf, sondern eine ganze Arbeitskultur. Elektronische Akten sollen die papierenen ersetzen, im Justizalltag sowie in den Köpfen der betroffenen Akteure. Geplant ist eine elektronische Aktenführung mittels der sogenannten eJustizakte, die durch eine entsprechende Applikation bearbeitet werden kann. Für den elektronischen Datenaustausch zwischen den Rechtsparteien soll das Portal «Justitia.Swiss» geschaffen werden. Das Projekt umfasst sämtliche Rechtsgebiete, von der Straf- über die Zivil- bis hin zur Verwaltungsgerichtsbarkeit…

Auch in der Schweiz ist der elektronische Rechtsverkehr heute schon möglich, etwa am Bundesgericht. Doch weil es für digitale Beschwerden, die am höchsten Gericht eingereicht werden, eine qualifizierte elektronische Signatur braucht, werden solche kaum je erhoben. Im Jahr 2016 waren von 7811 eingegangenen Beschwerden gerade einmal 32 digital. Im Rahmen von «Justitia 4.0» soll diese Zahl nun massiv erhöht werden… Anderseits soll ein Obligatorium professionelle Akteure wie Anwälte oder Treuhänder dazu verpflichten, digital zu kommunizieren. Davon ausgenommen ist der gemeine Bürger, dem der Zugang zum Recht auch weiterhin in papierener Form möglich sein soll…

… Das Obligatorium zum elektronischen Rechtsverkehr soll zudem in einem Bundesgesetz festgehalten werden, das voraussichtlich im Juli 2019 in die Vernehmlassung geschickt wird. Läuft alles nach Plan, wird das Gesetz 2023 verabschiedet. Danach sind die Kantone gefordert – auch sie müssen ihre Gesetze anpassen. Für das ganze Projekt «Justitia 4.0» haben die Organisatoren acht Jahre veranschlagt…

Weiterlesen.

Rekord bei elektronischer Betreibungsabwicklung

Noch nie so viele Betreibungen wie 2018

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