Auf Corona-Schonfrist folgt Betreibungsflut Hinzugefügt am 14. Juli 2020 | by Markus Zöbeli | Uncategorized | (Textbeitrag 20 Minuten vom 14. Juli 2020 / von Daniel Krähenbühl) Nach dem Ende des Betreibungsstopps für Schuldner rechnen Experten, Betreibungsämter und Inkassofirmen mit einer Betreibungswelle. Kurzarbeit, Jobverlust, weniger Einnahmen: Die Corona-Krise traf das Portemonnaie vieler Schweizer mit voller Wucht. Wer während des Lockdown seine Rechnungen nicht bezahlen konnte, musste aber trotzdem nicht damit rechnen, betrieben zu werden. Der Bundesrat hatte vom 19. März bis zum 19. April einen Rechtsstillstand im Betreibungswesen angeordnet. Einzelne Kantone gingen sogar noch darüber hinaus: Etwa im Kanton Bern galt ein Mahn- und Betreibungsstopp bis zum 30. Juni. Doch die Schonfrist ist jetzt vorbei: «Wir rechnen damit, dass es im Nachgang der Corona-Krise einen deutlichen Anstieg von überschuldeten Personen und auch eine deutliche Zunahme von Betreibungen geben wird», sagt Max Klemenz, Co-Geschäftsleiter der Schuldenberatung Kanton Zürich. Vor allem jene Personen, die sich momentan in Kurzarbeit befinden oder gar den Job verloren haben, würden noch schwieriger aus der Schuldenspirale herausfinden. Zurückhaltende Gläubiger Dass die von den Gläubigern bislang zurückbehaltenen Betreibungen jetzt verarbeitet werden, bestätigt Yves de Mestral, Präsident der Konferenz der Stadtammänner Zürich. Der Rechtsstillstand habe zu einem grossen Rückstau geführt. «Wir haben das Volumen an Betreibungsbegehren der Vergleichsperiode des Vorjahres noch immer nicht aufgeholt», sagt de Mestral. Der Grund: Grossgläubiger würden erst jetzt wieder vermehrt beginnen, Betreibungen einzuleiten. «Bis jetzt waren verschiedene Gläubiger mit der Einleitung von Betreibungen sehr zurückhaltend», bestätigt Bogdan Todic, Leiter des Betreibungsamtes St. Gallen. So hätten vor allem Steuerverwaltungen, Sozialversicherungsanstalten oder Krankenkassen bis jetzt nur wenige Betreibungen eingeleitet. Bis wann diese aufgeschoben wurden, werde sich im zweiten Halbjahr 2020 weisen, sagt Todic. «Dass sich die Gläubiger bis Ende Jahr noch immer so kulant zeigen, bezweifle ich jedoch.» Prämien-Verzicht «kommt nicht infrage» Mindestens bei Krankenkassen werden der Kulanz gesetzliche Grenzen gesetzt: «Ein Verzicht auf Prämien in der Grundversicherung ist gesetzlich leider nicht erlaubt und kommt deshalb nicht infrage», sagt Karin Müller von der CSS. Die Versicherung habe aber bereits Mitte März entschieden, bis mindestens Ende April keine neuen Betreibungsverfahren einzuleiten und erhöhte Kulanz bei Mahnstopps und Ratenplänen zu gewähren», sagt Müller. «Die ausstehenden Zahlungen werden darum zu einem anderen Zeitpunkt fällig», sagt Müller. Wann bezahlt werden müsse, werde auf individueller Basis entschieden. Auch die Helsana hat während des Rechtsstillstands «den grössten Teil» der Betreibungen unterbunden, sagt Sprecherin Dragana Glavic. «Wir wollten nicht Gefahr laufen, eine Betreibung einzuleiten, die aufgrund des Rechtsstillstandes zwar nicht in Kraft tritt, aber dennoch die Möglichkeit bestanden hatte, dass der Kunde die Ausstände während des Rechtsstillstandes bezahlt hätte.» Dies hätte bedeutet, dass man die Betreibung mit Kostenfolgen zurückziehen muss. Jedoch bedeute der Mahnstopp für Betroffene keine Befreiung von der Zahlungsfrist – sondern nur einen Aufschub, sagt Glavic. Auch die Helsana sei von Gesetzes wegen angehalten, zu mahnen oder zu betreiben. «Auch aus Solidarität gegenüber dem Versichertenkollektiv, da die überwiegende Mehrheit die Prämien weiterhin pünktlich und anstandslos bezahlt wird.» Den Betreibungsstopp hat das Inkassobüro Intrum AG «merklich gespürt», da man offene Forderungen nicht auf dem Rechtsweg einfordern konnte, sagt Sprecherin Daniela Brunner. Man sei sich aber bewusst gewesen, dass die aktuelle Covid-19-Situation einige Konsumenten in finanzielle Schwierigkeiten gebracht hat. «Daher hat Intrum im März entschieden, offene Forderungen bei Darlegung der finanziellen Schwierigkeiten bis Ende Juni zu stunden.» Dabei handle es sich um rund 1300 Forderungen. Falls sich eine betroffene Person weiterhin in finanziellen Engpässen befindet, werde man eine Lösung finden, versichert Brunner. Das Inkassounternehmen rechnet damit, dass die Corona-Krise negative Auswirkungen auf die Bezahlung von offenen Forderungen hat. «Wir gehen von erhöhten Zahlungsschwierigkeiten und Ausfällen aus», sagt Brunner. «Etwa im Bereich E-Commerce haben unsere Kunden stark steigende Volumen verzeichnet, was auch erhöhte Inkassovolumen nach sich ziehen wird.» Der Schutz vor Betreibungen wird gelockert Weisung zu Unterlassung von Betreibungshandlungen
Kurzarbeit, Jobverlust, weniger Einnahmen: Die Corona-Krise traf das Portemonnaie vieler Schweizer mit voller Wucht. Wer während des Lockdown seine Rechnungen nicht bezahlen konnte, musste aber trotzdem nicht damit rechnen, betrieben zu werden. Der Bundesrat hatte vom 19. März bis zum 19. April einen Rechtsstillstand im Betreibungswesen angeordnet. Einzelne Kantone gingen sogar noch darüber hinaus: Etwa im Kanton Bern galt ein Mahn- und Betreibungsstopp bis zum 30. Juni. Doch die Schonfrist ist jetzt vorbei: «Wir rechnen damit, dass es im Nachgang der Corona-Krise einen deutlichen Anstieg von überschuldeten Personen und auch eine deutliche Zunahme von Betreibungen geben wird», sagt Max Klemenz, Co-Geschäftsleiter der Schuldenberatung Kanton Zürich. Vor allem jene Personen, die sich momentan in Kurzarbeit befinden oder gar den Job verloren haben, würden noch schwieriger aus der Schuldenspirale herausfinden. Zurückhaltende Gläubiger Dass die von den Gläubigern bislang zurückbehaltenen Betreibungen jetzt verarbeitet werden, bestätigt Yves de Mestral, Präsident der Konferenz der Stadtammänner Zürich. Der Rechtsstillstand habe zu einem grossen Rückstau geführt. «Wir haben das Volumen an Betreibungsbegehren der Vergleichsperiode des Vorjahres noch immer nicht aufgeholt», sagt de Mestral. Der Grund: Grossgläubiger würden erst jetzt wieder vermehrt beginnen, Betreibungen einzuleiten. «Bis jetzt waren verschiedene Gläubiger mit der Einleitung von Betreibungen sehr zurückhaltend», bestätigt Bogdan Todic, Leiter des Betreibungsamtes St. Gallen. So hätten vor allem Steuerverwaltungen, Sozialversicherungsanstalten oder Krankenkassen bis jetzt nur wenige Betreibungen eingeleitet. Bis wann diese aufgeschoben wurden, werde sich im zweiten Halbjahr 2020 weisen, sagt Todic. «Dass sich die Gläubiger bis Ende Jahr noch immer so kulant zeigen, bezweifle ich jedoch.» Prämien-Verzicht «kommt nicht infrage» Mindestens bei Krankenkassen werden der Kulanz gesetzliche Grenzen gesetzt: «Ein Verzicht auf Prämien in der Grundversicherung ist gesetzlich leider nicht erlaubt und kommt deshalb nicht infrage», sagt Karin Müller von der CSS. Die Versicherung habe aber bereits Mitte März entschieden, bis mindestens Ende April keine neuen Betreibungsverfahren einzuleiten und erhöhte Kulanz bei Mahnstopps und Ratenplänen zu gewähren», sagt Müller. «Die ausstehenden Zahlungen werden darum zu einem anderen Zeitpunkt fällig», sagt Müller. Wann bezahlt werden müsse, werde auf individueller Basis entschieden. Auch die Helsana hat während des Rechtsstillstands «den grössten Teil» der Betreibungen unterbunden, sagt Sprecherin Dragana Glavic. «Wir wollten nicht Gefahr laufen, eine Betreibung einzuleiten, die aufgrund des Rechtsstillstandes zwar nicht in Kraft tritt, aber dennoch die Möglichkeit bestanden hatte, dass der Kunde die Ausstände während des Rechtsstillstandes bezahlt hätte.» Dies hätte bedeutet, dass man die Betreibung mit Kostenfolgen zurückziehen muss. Jedoch bedeute der Mahnstopp für Betroffene keine Befreiung von der Zahlungsfrist – sondern nur einen Aufschub, sagt Glavic. Auch die Helsana sei von Gesetzes wegen angehalten, zu mahnen oder zu betreiben. «Auch aus Solidarität gegenüber dem Versichertenkollektiv, da die überwiegende Mehrheit die Prämien weiterhin pünktlich und anstandslos bezahlt wird.» Den Betreibungsstopp hat das Inkassobüro Intrum AG «merklich gespürt», da man offene Forderungen nicht auf dem Rechtsweg einfordern konnte, sagt Sprecherin Daniela Brunner. Man sei sich aber bewusst gewesen, dass die aktuelle Covid-19-Situation einige Konsumenten in finanzielle Schwierigkeiten gebracht hat. «Daher hat Intrum im März entschieden, offene Forderungen bei Darlegung der finanziellen Schwierigkeiten bis Ende Juni zu stunden.» Dabei handle es sich um rund 1300 Forderungen. Falls sich eine betroffene Person weiterhin in finanziellen Engpässen befindet, werde man eine Lösung finden, versichert Brunner. Das Inkassounternehmen rechnet damit, dass die Corona-Krise negative Auswirkungen auf die Bezahlung von offenen Forderungen hat. «Wir gehen von erhöhten Zahlungsschwierigkeiten und Ausfällen aus», sagt Brunner. «Etwa im Bereich E-Commerce haben unsere Kunden stark steigende Volumen verzeichnet, was auch erhöhte Inkassovolumen nach sich ziehen wird.» Der Schutz vor Betreibungen wird gelockert Weisung zu Unterlassung von Betreibungshandlungen
Prämien-Verzicht «kommt nicht infrage» Mindestens bei Krankenkassen werden der Kulanz gesetzliche Grenzen gesetzt: «Ein Verzicht auf Prämien in der Grundversicherung ist gesetzlich leider nicht erlaubt und kommt deshalb nicht infrage», sagt Karin Müller von der CSS. Die Versicherung habe aber bereits Mitte März entschieden, bis mindestens Ende April keine neuen Betreibungsverfahren einzuleiten und erhöhte Kulanz bei Mahnstopps und Ratenplänen zu gewähren», sagt Müller. «Die ausstehenden Zahlungen werden darum zu einem anderen Zeitpunkt fällig», sagt Müller. Wann bezahlt werden müsse, werde auf individueller Basis entschieden. Auch die Helsana hat während des Rechtsstillstands «den grössten Teil» der Betreibungen unterbunden, sagt Sprecherin Dragana Glavic. «Wir wollten nicht Gefahr laufen, eine Betreibung einzuleiten, die aufgrund des Rechtsstillstandes zwar nicht in Kraft tritt, aber dennoch die Möglichkeit bestanden hatte, dass der Kunde die Ausstände während des Rechtsstillstandes bezahlt hätte.» Dies hätte bedeutet, dass man die Betreibung mit Kostenfolgen zurückziehen muss. Jedoch bedeute der Mahnstopp für Betroffene keine Befreiung von der Zahlungsfrist – sondern nur einen Aufschub, sagt Glavic. Auch die Helsana sei von Gesetzes wegen angehalten, zu mahnen oder zu betreiben. «Auch aus Solidarität gegenüber dem Versichertenkollektiv, da die überwiegende Mehrheit die Prämien weiterhin pünktlich und anstandslos bezahlt wird.» Den Betreibungsstopp hat das Inkassobüro Intrum AG «merklich gespürt», da man offene Forderungen nicht auf dem Rechtsweg einfordern konnte, sagt Sprecherin Daniela Brunner. Man sei sich aber bewusst gewesen, dass die aktuelle Covid-19-Situation einige Konsumenten in finanzielle Schwierigkeiten gebracht hat. «Daher hat Intrum im März entschieden, offene Forderungen bei Darlegung der finanziellen Schwierigkeiten bis Ende Juni zu stunden.» Dabei handle es sich um rund 1300 Forderungen. Falls sich eine betroffene Person weiterhin in finanziellen Engpässen befindet, werde man eine Lösung finden, versichert Brunner. Das Inkassounternehmen rechnet damit, dass die Corona-Krise negative Auswirkungen auf die Bezahlung von offenen Forderungen hat. «Wir gehen von erhöhten Zahlungsschwierigkeiten und Ausfällen aus», sagt Brunner. «Etwa im Bereich E-Commerce haben unsere Kunden stark steigende Volumen verzeichnet, was auch erhöhte Inkassovolumen nach sich ziehen wird.» Der Schutz vor Betreibungen wird gelockert Weisung zu Unterlassung von Betreibungshandlungen
Den Betreibungsstopp hat das Inkassobüro Intrum AG «merklich gespürt», da man offene Forderungen nicht auf dem Rechtsweg einfordern konnte, sagt Sprecherin Daniela Brunner. Man sei sich aber bewusst gewesen, dass die aktuelle Covid-19-Situation einige Konsumenten in finanzielle Schwierigkeiten gebracht hat. «Daher hat Intrum im März entschieden, offene Forderungen bei Darlegung der finanziellen Schwierigkeiten bis Ende Juni zu stunden.» Dabei handle es sich um rund 1300 Forderungen. Falls sich eine betroffene Person weiterhin in finanziellen Engpässen befindet, werde man eine Lösung finden, versichert Brunner. Das Inkassounternehmen rechnet damit, dass die Corona-Krise negative Auswirkungen auf die Bezahlung von offenen Forderungen hat. «Wir gehen von erhöhten Zahlungsschwierigkeiten und Ausfällen aus», sagt Brunner. «Etwa im Bereich E-Commerce haben unsere Kunden stark steigende Volumen verzeichnet, was auch erhöhte Inkassovolumen nach sich ziehen wird.» Der Schutz vor Betreibungen wird gelockert Weisung zu Unterlassung von Betreibungshandlungen