BG: Nichtbekanntgabe einer Betreibung Hinzugefügt am 14. Juli 2020 | by Markus Zöbeli | Uncategorized | Eine Abweisung des Gesuches um Nichtbekanntgabe einer Betreibung i.S.v. Art 8a Abs. 3 lit. d SchKG seitens des Betreibungsamtes ist rechtens, auch wenn das Rechtsöffnungsbegehren des Gläubigers (Art. 80 ff.) abgewiesen oder schlicht nicht darauf eingetreten wurde. Damit stützt der Entscheid einen nicht zu unterschätzenden Leitentscheid des Obergerichtes des Kantons Zürich. BGer 5A_656/2019 vom 22. Juni 2020. Kommentar zum Bundesgerichtsentscheid von RA Dr. Lukas Wiget, LL.M vom 13. Juli 2020 (Quellenangabe: www.swissblawg.ch) Einleitung RÖ-Verfahren genügt für eine Beibehaltung im Register