Bund will Firmen bei HR-Gebühren entlasten Hinzugefügt am 25. Juni 2018 | by Markus Zöbeli | Uncategorized | (Quellenangabe: SonntagsZeitung vom 24. Juni 2018 / Recherche-Desk VGBZ) Die Bundesrätin Simonetta Sommaruga kündigte in einem Brief an die Kantonsregierungen an, dass der Bund eine markante Senkung der Handelsregistergebühren vorbereitet. Begründet wird dies mit einer Gesetzesänderung auf Bundesebene. Das Parlament entschied im letzten Jahr, bei den Handelsregisterämtern das Kostendeckungsprinzip einzuführen. Das heisst: Die Gebühren dürfen die Kosten eines Verwaltungszweigs „nicht oder höchstens geringfügig übersteigen“, wie das Bundesamt für Justiz festhält. Über 600 000 Unternehmen sind zurzeit im Handelsregister eingetragen. Bei Neueintragungen oder Mutationen fallen Gebühren an, die an den Bund und die Kantone fliessen. Die Gebührensenkungen, als Geschenk an die Wirtschaft gedacht, sieht zum Beispiel folgende Senkungen vor: Grundgebühr zur Eintragung einer Einzelfirma von 160 auf 100 Franken Grundgebühr zur Eintragung einer Aktiengesellschaft von 600 auf 500 Franken Durchschnittlich sollen die Gebühren um rund 30 Prozent reduziert werden. Doch jetzt kommt der Widerstand der Kantone; wie Bern, Zürich, Aargau oder Solothurn. Diese befürchten, ihre Ämter könnten in die roten Zahlen rutschen. Die Mindereinnahmen können beispielsweise auch nicht durch Sparmassnahmen kompensiert werden. „Mit dem Personal sind wir am Limit“, sagt Marcel Biondi, Chef des Aargauer Handelsregisteramtes. Heute müssen 40 Prozent mehr Fälle als vor zehn Jahren bearbeitet werden. Nun muss der Bundesrat entscheiden, ob er den Kantonen im Gebührenstreit entgegenkommt. Motion NR: Tiefere Gebühren Änderung der GebV SchKG in die Vernehmlassung geschickt Wegleitung für den Bezug von Gebühren