Bundesgericht lässt Schwarzenbach erneut abblitzen Hinzugefügt am 22. Januar 2019 | by Markus Zöbeli | Uncategorized | (Textauszug NZZ/sda vom 21. Januar 2019) Der Zürcher Milliardär und Dolder-Besitzer wollte in Lausanne die Freigabe von Wertpapieren erzwingen, die das Zürcher Betreibungsamt wegen Steuerforderungen seit 2016 blockiert hat. Anstelle der Papiere im Wert von 200 Millionen Franken erhält Urs E. Schwarzenbach jetzt eine saftige Rechnung. Weitere Niederlage für den Kunstsammler und Dolder-Hotelier Urs E. Schwarzenbach: Das Bundesgericht hat gleich eine ganze Reihe seiner Beschwerden abgewiesen. Darin forderte der Milliardär zusammengefasst, dass das Zürcher Betreibungsamt Wertpapiere in der Höhe von 200 Millionen Franken freigeben solle. Diese Wertpapiere wurden 2016 von den Behörden aufgrund von Schwarzenbachs grossen Steuerrückständen blockiert. Der Kunstsammler argumentierte in seinen Beschwerden aber, dass er nun seinen Wohnsitz in der Schweiz habe und deswegen keine Sicherheiten mehr leisten müsse. Seine Anträge wurden aber bereits von den Zürcher Gerichten abgelehnt, mit der Begründung, dass die Aufhebung der Beschlagnahmung nicht in die Zuständigkeit der Gerichte falle. Sie könne nur von der Behörde angeordnet werden, die über diese Massnahme entschieden habe, urteilte das Zürcher Obergericht. In zehn Entscheiden, die am Montag veröffentlicht wurden, bestätigte das Bundesgericht die Auffassung des Zürcher Obergerichtes. Statt seine blockierten 200 Millionen Franken erhält der Milliardär nun eine Rechnung über 45 000 Franken für die Prozesskosten… … Höhepunkt der Auseinandersetzung war die Razzia im Hotel Dolder im März 2017, als die Behörden rund dreissig Werke beschlagnahmten, die in den Hotelräumen ausgestellt waren. Bereits im April 2013 durchsuchte die Zollverwaltung Schwarzenbachs Villa Falkenstein in Zürich und beschlagnahmte Dokumente, die seinen Kunsthandel betreffen. Weiterlesen. Urs E. Schwarzenbach kommt nicht an blockierte Vermögen