Corona: Konkursschutz auch im Jahr 2021? Hinzugefügt am 16. September 2020 | by Markus Zöbeli | Uncategorized | (Textbeitrag aus Microsoft News aus der NZZ vom 14. September 2020 / von Hansueli Schöchli) Noch bis Oktober können kriselnde Klein- und Mittelbetriebe ihre Schulden vereinfacht stunden lassen. Bisher wurde dieses Instrument kaum gebraucht. Dennoch erwägt der Bund eine Verlängerung. Die Corona-Pandemie soll nicht zu einer Entlassungs- und Konkurswelle führen. Das war ein wirtschaftliches Kernziel des Bundesrats im Frühling. Dieses Ziel hat die Regierung bisher grossenteils erreicht. Die Arbeitslosigkeit ist zwar gestiegen, doch eine grosse Entlassungswelle gab es bis anhin nicht – vor allem dank reichlich fliessenden Kurzarbeitsgeldern. Auch die viel befürchtete Konkurswelle ist bisher ausgeblieben. Bei den Menschen führte die Pandemie zwischen März und Mai zu einer ungewohnt hohen Sterblichkeit. Bei den Firmen hatte der Bundesrat dagegen im Frühling das Sterben für einige Wochen sozusagen verboten – mittels Verlängerung der allgemeinen Betreibungsferien. Jener Betreibungsstopp war am 19. April ausgelaufen, doch die Regierung beschloss eine Verlängerung der Schonfrist für kleinere Firmen, die nicht schon Ende 2019 überschuldet waren. Dies betraf Unternehmen, deren Grösse nicht über den Schwellenwerten für die Pflicht zur ordentlichen Revision liegt (z. B. nicht über 250 Vollzeitstellen). Solche Unternehmen erhielten die Möglichkeit, vom Richter praktisch voraussetzungslos die Forderungen der Gläubiger für drei bis sechs Monate stunden zu lassen (Covid-19-Stundung). Entscheid bis Ende Monat Das notrechtlich beschlossene Angebot läuft am 20. Oktober aus. Der Bundesrat dürfte dem Vernehmen nach bis Ende September entscheiden, ob er diese Möglichkeit der Covid-19-Stundung zum Beispiel bis Ende 2021 verlängern will oder ob die Sache auslaufen soll. Das geplante Covid-19-Gesetz, welches das Parlament diesen Monat verabschieden dürfte, wird voraussichtlich dem Bundesrat die Kompetenz geben, noch bis Ende 2021 erleichterte Stundungen zuzulassen. Doch der Bundesrat kann selber entscheiden, ob er dies auch tun will. Beobachter melden unterschiedliche Signale: Gemäss einer Darstellung ist eine Verlängerung des Angebots zur erleichterten Stundung sehr wahrscheinlich, laut einer anderen Rückmeldung ist der Entscheid noch offen. Die erleichterte Stundung sollte betroffenen Unternehmen eine Verschnaufpause geben und damit die erwartete Konkurswelle dämpfen. Kritiker befürchteten dagegen Nachteile für die Gläubiger und Missbräuche durch Schuldner. Bis jetzt sind weder positive noch negative Folgen des Instruments sichtbar. Denn die Covid-19-Stundung wurde noch kaum benutzt. Das Schweizerische Handelsamtsblatt verzeichnete laut einer Abfrage vom Freitag seit April nur rund fünfzehn Covid-19-Stundungen – was gemessen an den jährlich Tausenden von Konkursen nichts ist. Warum wurde das Instrument bisher fast nie gebraucht? Der Hauptgrund laut diversen Fachleuten: Bisher hat sich die viel befürchtete Konkurswelle nicht angekündigt, so dass auch kein Bedarf für eine Abfederung der Welle durch erleichterte Stundungen bestand. Ein genannter sekundärer Grund: Das Angebot der Covid-19-Stundung sei bei den Betrieben noch wenig bekannt. „Rückstand“ auf die Vorjahre Seit dem Ende des Betreibungsstopps im April bewegen sich die Zahlen zu den Firmenkonkursen etwa im Gleichschritt mit den Werten der Vorjahre (vgl. Grafik). Kumuliert seit Anfang Jahr liegt die Zahl der Firmenkonkurse in der Schweiz gemäss Angaben von Zürcher Kantonsstatistikern derzeit 15 bis 20% tiefer als im Durchschnitt der gleichen Periode der drei Vorjahre – und dies trotz der grössten Wirtschaftskrise seit vielen Jahrzehnten. Eine Erklärung liegt nahe: Die staatlichen Nothilfen in Form von Kurzarbeitsgeldern, Erwerbsausfallentschädigungen und Überbrückungskrediten haben gewirkt. Zudem hat sich der Staat mit der Eintreibung von Forderungen für Steuern und Gebühren zurückgehalten. Diesen Freitag hat der Bundesrat überdies beschlossen, die Erwerbsersatzzahlungen für Selbständige, deren Betriebe wegen Zwangsschliessungen oder Veranstaltungsverboten nicht tätig sein können, über die bisherige Frist vom 16. September hinaus zu verlängern. Das Parlament wird diesen Monat möglicherweise den Kreis der anspruchsberechtigten Unternehmer noch vergrössern. Doch haben die bisherigen Staatshilfen die Konkurswelle weitgehend verhindert oder nur verzögert? Angesichts des Ausmasses des Wirtschaftseinbruchs sei früher oder später mit einem Anstieg der Konkurszahlen zu rechnen, sagt der Zürcher Insolvenzanwalt Franco Lorandi. Er hatte dieses Frühjahr für den Bund ein Gutachten geschrieben, das als Basis für die Einführung der Covid-19-Stundung diente. Er wäre nach eigenen Angaben «sehr überrascht und würde es persönlich falsch finden», wenn der Bund die Covid-19-Stundung nicht verlängere. Aufgrund der bisherigen «Untersterblichkeit» der Firmen in diesem Jahr gebe es in Sachen Konkursen eine Art Nachholbedarf. Zudem hätten einige der staatlichen Hilfsmassnahmen die Probleme der Firmen nicht gelöst, sondern nur aufgeschoben. So sei für 2021 eine «Übersterblichkeit» gegenüber Normaljahren zu erwarten. Das Instrument der Covid-19-Stundung könne den erwarteten Anstieg ohne grosse Kosten etwas abfedern. Nein des Gewerbeverbands Ein anderer befragter Konkursanwalt ortet gewisse Nachteile der Covid-19-Stundung für kriselnde Betriebe: Wegen der Publikationspflicht sei der Griff zu diesem Instrument mit einem Stigma verbunden, und zudem bringe die Covid-19-Stundung im Unterschied zum regulären Nachlassverfahren keine Sanierung mit Forderungsverzichten. Im Gegenzug ist die Covid-19-Stundung viel günstiger, weil es in der Regel keinen Sachwalter braucht. In regulären Nachlassverfahren können laut Franco Lorandi die Sachwalter-Kosten zum Beispiel für Betriebe mit 50 bis 200 Angestellten am Anfang etwa 10 000 Fr. pro Monat ausmachen. Pro Jahr gibt es gemäss Lorandi im Mittel nur etwa 100 Nachlassverfahren; die Sachwalter-Kapazitäten für Tausende solcher Verfahren in einer grossen Krise seien nicht vorhanden. Wenig Sinn in der erleichterten Stundung ortet derweil Henrique Schneider vom Gewerbeverband: «Die generelle Covid-19-Stundung sollte man nicht weiterführen.» Das Instrument sei fast nie gebraucht worden. Zudem gebe es keine Anzeichen, dass es zu einer grossen Konkurswelle komme. Und selbst wenn es künftig zu mehr Konkursen käme, «heisst das nicht, dass man mit einer Weiterführung der Covid-19-Stundung die Gläubiger belasten und den Strukturwandel aufhalten sollte».
Entscheid bis Ende Monat Das notrechtlich beschlossene Angebot läuft am 20. Oktober aus. Der Bundesrat dürfte dem Vernehmen nach bis Ende September entscheiden, ob er diese Möglichkeit der Covid-19-Stundung zum Beispiel bis Ende 2021 verlängern will oder ob die Sache auslaufen soll. Das geplante Covid-19-Gesetz, welches das Parlament diesen Monat verabschieden dürfte, wird voraussichtlich dem Bundesrat die Kompetenz geben, noch bis Ende 2021 erleichterte Stundungen zuzulassen. Doch der Bundesrat kann selber entscheiden, ob er dies auch tun will. Beobachter melden unterschiedliche Signale: Gemäss einer Darstellung ist eine Verlängerung des Angebots zur erleichterten Stundung sehr wahrscheinlich, laut einer anderen Rückmeldung ist der Entscheid noch offen. Die erleichterte Stundung sollte betroffenen Unternehmen eine Verschnaufpause geben und damit die erwartete Konkurswelle dämpfen. Kritiker befürchteten dagegen Nachteile für die Gläubiger und Missbräuche durch Schuldner. Bis jetzt sind weder positive noch negative Folgen des Instruments sichtbar. Denn die Covid-19-Stundung wurde noch kaum benutzt. Das Schweizerische Handelsamtsblatt verzeichnete laut einer Abfrage vom Freitag seit April nur rund fünfzehn Covid-19-Stundungen – was gemessen an den jährlich Tausenden von Konkursen nichts ist. Warum wurde das Instrument bisher fast nie gebraucht? Der Hauptgrund laut diversen Fachleuten: Bisher hat sich die viel befürchtete Konkurswelle nicht angekündigt, so dass auch kein Bedarf für eine Abfederung der Welle durch erleichterte Stundungen bestand. Ein genannter sekundärer Grund: Das Angebot der Covid-19-Stundung sei bei den Betrieben noch wenig bekannt. „Rückstand“ auf die Vorjahre Seit dem Ende des Betreibungsstopps im April bewegen sich die Zahlen zu den Firmenkonkursen etwa im Gleichschritt mit den Werten der Vorjahre (vgl. Grafik). Kumuliert seit Anfang Jahr liegt die Zahl der Firmenkonkurse in der Schweiz gemäss Angaben von Zürcher Kantonsstatistikern derzeit 15 bis 20% tiefer als im Durchschnitt der gleichen Periode der drei Vorjahre – und dies trotz der grössten Wirtschaftskrise seit vielen Jahrzehnten. Eine Erklärung liegt nahe: Die staatlichen Nothilfen in Form von Kurzarbeitsgeldern, Erwerbsausfallentschädigungen und Überbrückungskrediten haben gewirkt. Zudem hat sich der Staat mit der Eintreibung von Forderungen für Steuern und Gebühren zurückgehalten. Diesen Freitag hat der Bundesrat überdies beschlossen, die Erwerbsersatzzahlungen für Selbständige, deren Betriebe wegen Zwangsschliessungen oder Veranstaltungsverboten nicht tätig sein können, über die bisherige Frist vom 16. September hinaus zu verlängern. Das Parlament wird diesen Monat möglicherweise den Kreis der anspruchsberechtigten Unternehmer noch vergrössern. Doch haben die bisherigen Staatshilfen die Konkurswelle weitgehend verhindert oder nur verzögert? Angesichts des Ausmasses des Wirtschaftseinbruchs sei früher oder später mit einem Anstieg der Konkurszahlen zu rechnen, sagt der Zürcher Insolvenzanwalt Franco Lorandi. Er hatte dieses Frühjahr für den Bund ein Gutachten geschrieben, das als Basis für die Einführung der Covid-19-Stundung diente. Er wäre nach eigenen Angaben «sehr überrascht und würde es persönlich falsch finden», wenn der Bund die Covid-19-Stundung nicht verlängere. Aufgrund der bisherigen «Untersterblichkeit» der Firmen in diesem Jahr gebe es in Sachen Konkursen eine Art Nachholbedarf. Zudem hätten einige der staatlichen Hilfsmassnahmen die Probleme der Firmen nicht gelöst, sondern nur aufgeschoben. So sei für 2021 eine «Übersterblichkeit» gegenüber Normaljahren zu erwarten. Das Instrument der Covid-19-Stundung könne den erwarteten Anstieg ohne grosse Kosten etwas abfedern. Nein des Gewerbeverbands Ein anderer befragter Konkursanwalt ortet gewisse Nachteile der Covid-19-Stundung für kriselnde Betriebe: Wegen der Publikationspflicht sei der Griff zu diesem Instrument mit einem Stigma verbunden, und zudem bringe die Covid-19-Stundung im Unterschied zum regulären Nachlassverfahren keine Sanierung mit Forderungsverzichten. Im Gegenzug ist die Covid-19-Stundung viel günstiger, weil es in der Regel keinen Sachwalter braucht. In regulären Nachlassverfahren können laut Franco Lorandi die Sachwalter-Kosten zum Beispiel für Betriebe mit 50 bis 200 Angestellten am Anfang etwa 10 000 Fr. pro Monat ausmachen. Pro Jahr gibt es gemäss Lorandi im Mittel nur etwa 100 Nachlassverfahren; die Sachwalter-Kapazitäten für Tausende solcher Verfahren in einer grossen Krise seien nicht vorhanden. Wenig Sinn in der erleichterten Stundung ortet derweil Henrique Schneider vom Gewerbeverband: «Die generelle Covid-19-Stundung sollte man nicht weiterführen.» Das Instrument sei fast nie gebraucht worden. Zudem gebe es keine Anzeichen, dass es zu einer grossen Konkurswelle komme. Und selbst wenn es künftig zu mehr Konkursen käme, «heisst das nicht, dass man mit einer Weiterführung der Covid-19-Stundung die Gläubiger belasten und den Strukturwandel aufhalten sollte».
„Rückstand“ auf die Vorjahre Seit dem Ende des Betreibungsstopps im April bewegen sich die Zahlen zu den Firmenkonkursen etwa im Gleichschritt mit den Werten der Vorjahre (vgl. Grafik). Kumuliert seit Anfang Jahr liegt die Zahl der Firmenkonkurse in der Schweiz gemäss Angaben von Zürcher Kantonsstatistikern derzeit 15 bis 20% tiefer als im Durchschnitt der gleichen Periode der drei Vorjahre – und dies trotz der grössten Wirtschaftskrise seit vielen Jahrzehnten. Eine Erklärung liegt nahe: Die staatlichen Nothilfen in Form von Kurzarbeitsgeldern, Erwerbsausfallentschädigungen und Überbrückungskrediten haben gewirkt. Zudem hat sich der Staat mit der Eintreibung von Forderungen für Steuern und Gebühren zurückgehalten. Diesen Freitag hat der Bundesrat überdies beschlossen, die Erwerbsersatzzahlungen für Selbständige, deren Betriebe wegen Zwangsschliessungen oder Veranstaltungsverboten nicht tätig sein können, über die bisherige Frist vom 16. September hinaus zu verlängern. Das Parlament wird diesen Monat möglicherweise den Kreis der anspruchsberechtigten Unternehmer noch vergrössern. Doch haben die bisherigen Staatshilfen die Konkurswelle weitgehend verhindert oder nur verzögert? Angesichts des Ausmasses des Wirtschaftseinbruchs sei früher oder später mit einem Anstieg der Konkurszahlen zu rechnen, sagt der Zürcher Insolvenzanwalt Franco Lorandi. Er hatte dieses Frühjahr für den Bund ein Gutachten geschrieben, das als Basis für die Einführung der Covid-19-Stundung diente. Er wäre nach eigenen Angaben «sehr überrascht und würde es persönlich falsch finden», wenn der Bund die Covid-19-Stundung nicht verlängere. Aufgrund der bisherigen «Untersterblichkeit» der Firmen in diesem Jahr gebe es in Sachen Konkursen eine Art Nachholbedarf. Zudem hätten einige der staatlichen Hilfsmassnahmen die Probleme der Firmen nicht gelöst, sondern nur aufgeschoben. So sei für 2021 eine «Übersterblichkeit» gegenüber Normaljahren zu erwarten. Das Instrument der Covid-19-Stundung könne den erwarteten Anstieg ohne grosse Kosten etwas abfedern. Nein des Gewerbeverbands Ein anderer befragter Konkursanwalt ortet gewisse Nachteile der Covid-19-Stundung für kriselnde Betriebe: Wegen der Publikationspflicht sei der Griff zu diesem Instrument mit einem Stigma verbunden, und zudem bringe die Covid-19-Stundung im Unterschied zum regulären Nachlassverfahren keine Sanierung mit Forderungsverzichten. Im Gegenzug ist die Covid-19-Stundung viel günstiger, weil es in der Regel keinen Sachwalter braucht. In regulären Nachlassverfahren können laut Franco Lorandi die Sachwalter-Kosten zum Beispiel für Betriebe mit 50 bis 200 Angestellten am Anfang etwa 10 000 Fr. pro Monat ausmachen. Pro Jahr gibt es gemäss Lorandi im Mittel nur etwa 100 Nachlassverfahren; die Sachwalter-Kapazitäten für Tausende solcher Verfahren in einer grossen Krise seien nicht vorhanden. Wenig Sinn in der erleichterten Stundung ortet derweil Henrique Schneider vom Gewerbeverband: «Die generelle Covid-19-Stundung sollte man nicht weiterführen.» Das Instrument sei fast nie gebraucht worden. Zudem gebe es keine Anzeichen, dass es zu einer grossen Konkurswelle komme. Und selbst wenn es künftig zu mehr Konkursen käme, «heisst das nicht, dass man mit einer Weiterführung der Covid-19-Stundung die Gläubiger belasten und den Strukturwandel aufhalten sollte».
Nein des Gewerbeverbands Ein anderer befragter Konkursanwalt ortet gewisse Nachteile der Covid-19-Stundung für kriselnde Betriebe: Wegen der Publikationspflicht sei der Griff zu diesem Instrument mit einem Stigma verbunden, und zudem bringe die Covid-19-Stundung im Unterschied zum regulären Nachlassverfahren keine Sanierung mit Forderungsverzichten. Im Gegenzug ist die Covid-19-Stundung viel günstiger, weil es in der Regel keinen Sachwalter braucht. In regulären Nachlassverfahren können laut Franco Lorandi die Sachwalter-Kosten zum Beispiel für Betriebe mit 50 bis 200 Angestellten am Anfang etwa 10 000 Fr. pro Monat ausmachen. Pro Jahr gibt es gemäss Lorandi im Mittel nur etwa 100 Nachlassverfahren; die Sachwalter-Kapazitäten für Tausende solcher Verfahren in einer grossen Krise seien nicht vorhanden. Wenig Sinn in der erleichterten Stundung ortet derweil Henrique Schneider vom Gewerbeverband: «Die generelle Covid-19-Stundung sollte man nicht weiterführen.» Das Instrument sei fast nie gebraucht worden. Zudem gebe es keine Anzeichen, dass es zu einer grossen Konkurswelle komme. Und selbst wenn es künftig zu mehr Konkursen käme, «heisst das nicht, dass man mit einer Weiterführung der Covid-19-Stundung die Gläubiger belasten und den Strukturwandel aufhalten sollte».