Ein Login für alle Schweizer Online-Dienste Hinzugefügt am 28. April 2019 | by Markus Zöbeli | Uncategorized | (Textauszug Beobachter vom 18. April 2019 / von Jasmine Helbling) Swiss ID und E-ID – Ein Login für alle Schweizer Online-Dienste, davon träumen Bund und Wirtschaft schon lange. Digitale Identitäten wie die SwissID sollen es ermöglichen. Nun schafft der Bund die rechtliche Grundlage dafür – und erntet Kritik. Stellen Sie sich vor, es gäbe ein einziges Login für sämtliche Schweizer Online-Dienstleistungen. Eine digitale Identität, mit der sich Internetnutzer beim Surfen ausweisen. Auf der wichtige Persönlichkeitsdaten wie Name, Alter oder Adresse vermerkt sind. So klicken sie sich durch Online-Shops, bezahlen Rechnungen, machen Bestellungen, ohne sich ein einziges Mal ständig neu auszuweisen. Von der digitalen Identität profitierten auch Unternehmen und die Verwaltung: Sie können ihren Kunden vermehrt 24-Stunden-Services bieten und Angestellte von Routine- und Verwaltungsaufgaben entlasten. So reduzieren sie nicht nur internen Aufwand, sondern können laut Schätzungen auch riesige Summen einsparen. Es könnte alles so einfach sein. Ist es aber nicht. Die Digitalisierung schreitet in der Schweiz nur langsam voran. Das zeigt sich gleich an mehreren Projekten: An der elektronischen Stimmabgabe (e-Voting) tüftelt der Bund seit 19 Jahren und die Lancierung des elektronischen Patientendossiers, das einen Informationsaustausch von medizinischen Daten gewährleisten soll, verschiebt sich stets nach hinten. Schliesslich ist auch die Einführung einer digitalen Identität mit der SuisseID gescheitert und soll mit der E-ID nun einen zweiten Anlauf nehmen… E-ID-Gesetz: Der Bund legt die Regeln fest Der Bund arbeitet seit Jahren an der E-ID. Es kam jedoch erneut zu technischen und datenschutzrechtlichen Schwierigkeiten – eine schnelle und zufriedenstellende Lösung zeichnete sich nicht ab. Die gesetzliche Grundlage für die erfolgreiche Einführung digitaler Identitäten ist aber in Arbeit und beschäftigt zurzeit das Parlament. Im März sprach sich der Nationalrat nun für eine Aufgabenteilung zwischen Bund und Privatwirtschaft aus: Verschiedene Schweizer Unternehmen, welche die Auflagen des Bundes erfüllen, sollen die E-ID vermarkten und Kunden dafür gewinnen. Von der Aufgabenteilung sollen beide Seiten profitieren. Der Bund kann das Projekt grössenteils von der Privatwirtschaft finanzieren lassen und die bereits bestehende Infrastruktur nutzen. Die Unternehmen hingegen profitieren vom Gütesiegel des Bundes. Obwohl der Name es vermuten lässt, handelt es sich bei der E-ID nämlich nicht um ein neues Produkt, sondern um die Zertifizierung bestehender digitaler Identitäten. Sobald das Gesetz steht, kann die SwissID zum Beispiel staatlich zertifiziert werden. Geplant sind drei verschiedene Sicherheitsniveaus, die sich in Bezug auf die Ausstellung, die Datenzuordnung und die technischen Sicherheitsmassnahmen unterscheiden. Die Unternehmen reichen die Anträge ihrer Kunden an den Staat weiter, welcher sie mit der Datenbank des Bundesamts für Polizei (Fedpol) abgleicht. Weist das Fedpol einen Antrag zurück, kann der Kunde seine digitale Identität noch immer auf einem tieferen Sicherheitsniveau nutzen, hat aber zum Beispiel keinen Zugang zu E-Voting. Voraussetzung für das Siegel ist allerdings das E-ID-Gesetz, das wohl erst Ende 2020 in Kraft tritt. Dieses enthält die Bedingungen und Voraussetzungen für die Ausstellung einer E-ID – so soll diese zum Beispiel nur durch Firmen mit Sitz in der Schweiz vermarktet werden. Weiterlesen.