Ja zur Restschuldbefreiung Hinzugefügt am 18. Februar 2019 | by Markus Zöbeli | Uncategorized | (Die Bundesversammlung – Das Schweizer Parlament / SDA-Meldung, 4. März 2019, Bern) Überschuldete Personen sollen eine zweite Chance erhalten. Das will nach der kleinen auch die grosse Kammer. Sie hat am Montag eine Motion von Ständerat Claude Hêche (SP/JU) stillschweigend angenommen. Auch der Bundesrat hatte sich dafür ausgesprochen. Für hochverschuldete Privatpersonen existiert heute keine Möglichkeit, ihre Finanzen nachhaltig zu sanieren. Faktisch würden sie lebenslang bis auf das Existenzminimum gepfändet, begründete Hêche seinen Vorstoss im Ständerat. Das soll sich nun ändern. Zum einen fordert das Parlament mit der Motion, dass Personen, die keine Aussicht auf eine Schuldentilgung haben, eine schnelle Wiedereingliederung in die Wirtschaft ermöglicht wird. Zum anderen muss der Bundesrat prüfen, ob diese Personen unter bestimmten Bedingungen von ihren Schulden befreit werden könnten. Die nationalrätliche Rechtskommission wies auf Verfahren in anderen Ländern hin, dank denen sich Betroffene von ihren Schulden befreien können. Diese verschlechterten die Zahlungsmoral nicht. Der Bundesrat hatte im vergangenen Jahr in einem Bericht verschiedene Möglichkeiten für eine erleichterte Schuldensanierung untersucht. Am aussichtsreichsten sind seiner Meinung nach verbindlich erklärte private Nachlassverträge. Ausgehandelte Zahlungspläne würden damit für alle Gläubiger gelten. Dabei ist für den Bundesrat denkbar, dass eine Restschuld gegen den Willen einzelner Gläubiger getilgt wird. Für Überschuldete mit kleinem oder gar keinem Einkommen würde sich gemäss dem Bericht ein kurzes, begleitetes Rückzahlungsverfahren eignen. Im Gegenzug müsste sich der Schuldner um ein Einkommen und um eine teilweise Rückzahlung der Schulden bemühen. (Medienmitteilung NR-Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vom 15. Februar 2019) Wirtschaftliche Wiedereingliederung von aussichtslos verschuldeten Personen ermöglichen Die Kommission beantragt ihrem Rat einstimmig, die Motion Hêche 18.3510 «Wirtschaftliche Wiedereingliederung von Personen ohne konkrete Aussicht auf eine Schuldentilgung» anzunehmen. Mit der Motion 18.3510 soll der Bundesrat beauftragt werden, eine Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs vorzulegen, damit Personen, deren Schuldtilgung unrealistisch ist, eine schnelle Wiedereingliederung in die Wirtschaft ermöglicht wird. Zudem soll der Bundesrat die Erarbeitung von gesetzlichen Grundlagen überprüfen, damit Personen unter bestimmten Bedingungen von ihren Schulden befreit werden könnten. Die Kommission erkennt einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Sie hebt dabei hervor, dass für hochverschuldete oder mittellose Privatpersonen in der Schweiz keine Möglichkeit existiert, ihre Finanzen nachhaltig zu sanieren. Faktisch werden private Personen lebenslang bis auf das Existenzminimum gepfändet. Die Kommission ist der Meinung, dass eine verschuldete Privatperson eine zweite Chance verdient. Auch in vielen anderen Staaten bestehen bereits heute Sanierungsverfahren für private Personen, mit welchen gute Erfahrungen gemacht werden. Die aktuelle Situation in der Schweiz schwäche das Unternehmertum und belaste zudem die öffentliche Hand. Die Kommission hat überdies entschieden, vorerst keine eigenen Arbeiten im Hinblick auf die Einführung einer einheitlichen schweizweiten Betreibungsauskunft aufzunehmen, nachdem sie den Bericht des Bundesrates vom 4. Juli 2018 in Erfüllung des Postulats Candinas 12.3957 zur Kenntnis genommen hat. Sie beantragt ihrem Rat deshalb, einer entsprechenden parlamentarischen Initiative 16.405 keine Folge zu geben (12/10/0). Sie sieht aber den Bundesrat in der Pflicht, dem auch im Bericht aufgezeigten Handlungsbedarf jetzt entschlossen und zeitnah zu begegnen. Die Kommission tagte am 14. und 15. Februar 2019 unter dem Vorsitz von Nationalrat Pirmin Schwander (SVP/SZ) in Bern. Zur gleichlautenden Medienmitteilung: 190215_Medienmitteilung Restschuldbefreiung und Betreibungsauskunft national Die Motion ist bereits für die Nationalratssitzung vom 4. März 2019 traktandiert. Diese wird stillschweigend angenommen (siehe vorstehend). Am gleichen Tag ist die 2. Lesung im zürcherischen Kantonsrat traktandiert, in welcher dieser an der Sitzung und 1. Lesung vom 26. November 2018 mit 152 zu 14 Stimmen entschieden hat, ein kantonalzürcherisches Betreibungsregister nicht weiterzuverfolgen (diese wurde am 4. März 2019 im Rat nicht traktandiert). Privatkonkurs: BR erkennt Handlungsbedarf Hoffnung auf schuldenfreie Zukunft BR-Bericht zur schweizweiten Betreibungsauskunft Kein kantonales Betreibungsregister (1. Lesung)