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Kantone nehmen Todesfälle in Kauf

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Kantone nehmen Todesfälle in Kauf

Hinzugefügt am 2. Mai 2018 | by Markus Zöbeli | Uncategorized |

 

In Chur starb ein HIV-positiver Mann – die Krankenkasse hatte sich geweigert, seine Medikamente zu vergüten, weil er Prämienausstände hatte… Nach Betreibungen seiner Krankenkasse kam er auf eine schwarze Liste der säumigen Prämienzahler. Wer da landet, wird mit einem Leistungsaufschub bestraft. Das heisst: Solange die Prämienausstände für die Grundversicherung nicht beglichen sind, vergütet die Krankenkasse nur noch die Notfallbehandlungen… Dies wird in der Schweiz zurzeit noch in neun Kantonen so gehandhabt (Kanton Graubünden führt am dem 1. Januar 2019 keine solche schwarze Liste mehr. Der Kanton Zürich hat diese nie eingeführt)…  Eine Umfrage der SonntagsZeitung in allen Kantonen zeigt: Fast überall nehmen die Betreibungen, Verlustscheine und damit die Ausstände wegen nicht bezahlter Rechnungen für die Grundversicherung zu. In Zürich zum Beispiel explodierte die Zahl der Betreibungen regelrecht: von rund 113’000 im Jahr 2016 auf über 146’000 im letzten Jahr…

Weiterlesen (zum kostenpflichtigen Textbeitrag der SonntagsZeitung vom 29. April 2018 / von Dominik Balmer)

Kommentar von Arthur Rutishauser, Chefredaktor Tamedia

Politiker müssen die Kassen endlich in die Schranken weisen – Dass sich die Krankenkassen zum Richter über Leben und Tod aufspielen, geht entschieden zu weit.

Das 1996 eingeführte Krankenversicherungsgesetz (KVG) gehört wie die AHV zu den grössten sozialen Errungenschaften der Schweiz. Mit dem KVG wurden die wichtigsten Leistungs­lücken geschlossen und wurde der Zugang zu den modernsten Errungenschaften der Medizin für alle gewährleistet. Ohne KVG wären viele Kranke nicht versichert oder würden höhere ­Prämien bezahlen. Auch müssten Frauen mehr bezahlen als Männer. Das vor über 20 Jahren eingeführte System hat sich bewährt. Das Versicherungsobligatorium, die Einheitsprämie, die volle Freizügigkeit sowie der Risikoausgleich und die individuelle Prämienverbilligung haben der fortschreitenden Entsolidarisierung entgegengewirkt. Allerdings: Das System ist nicht billig, Milliarden werden umverteilt, und manch einer macht ein goldenes Geschäft. Seit Inkrafttreten des KVG stehen die Kosten im Zentrum der Diskussionen über das Gesundheitssystem. Zu den Profiteuren zählen manche Chefärzte mit Millionensalären, die Pharmafirmen mit Lohnexzessen an der Spitze und nicht zuletzt die Krankenkassen, deren CEOs ebenfalls stolze ­Saläre beziehen. Und es gibt natürlich auch manch einen, der meint, er müsse die Prämien nicht bezahlen, weil ihn die Gesellschaft ja im Notfall nicht hängen lässt.

Wer einem an Aids erkrankten Menschen die Medizin verweigert, gehört bestraft.

Dass denen das Leben schwer gemacht wird, soll hier nicht kritisiert werden. Die Kassen müssen hartnäckige Gläubiger sein. Wer die ­Prämien nicht bezahlt, handelt nicht anders als jemand, der die Steuern hinterzieht. Denn schlussendlich muss der Staat für ihn bezahlen. Doch dass sich die Kassen zum Richter über Leben und Tod aufspielen, das geht entschieden zu weit. Einem Aidskranken die Medikamente zu verweigern: Das ist unterlassene Hilfeleistung und gehört bestraft. Wer je einen Menschen an dieser schrecklichen Krankheit hat sterben sehen, kann für so viel Grausamkeit niemals Verständnis aufbringen. Wer so handelt, stellt sich in eine Reihe mit ­jenen Blutplasmahändlern, die in den Anfangs­zeiten der Krankheit ihren Rohstoff aus Geldgier auch dann noch verkauften, als sie damit rechnen mussten, dass er verseucht war. Oder mit jenem Zürcher Amtsarzt, der in seinem ideologischen Wahn den Heroinsüchtigen die Spritzen wegnahm und darum für den Tod von Dutzenden Menschen verantwortlich ist. Diese Zeiten glaubten wir überwunden, und sie dürfen nicht wiederkehren. Es ist an der Zeit, dass die Politik die Krankenkassen in die Schranken weist (Textbeitrag SonntagsZeitung vom 29. April 2018).

Trotz schwarzer Listen steigen Prämienschulden

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