Kein kantonales Betreibungsregister Hinzugefügt am 9. September 2019 | by Markus Zöbeli | Uncategorized | Der Kantonsrat hat an seiner heutigen Sitzung (und 2. Lesung) mit 143 zu 0 Stimmen erneut entschieden, ein kantonalzürcherisches Betreibungsregister nicht weiterzuverfolgen und somit den Antrag des Regierungsrates vom 6. Dezember 2017 gutgeheissen und die Motion (KR-Nr. 251/2014) abgelehnt. Hingegen beschliesst es eine Änderung bzw. Ergänzung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG) wie folgt: §6a (neu) 1) Wird ein Betreibungsauszug über eine Person verlangt, klärt das Betreibungsamt, ob die Person im Betreibungskreis gemeldet ist oder während der letzten fünf Jahre gemeldet war. 2) Das Betreibungsamt vermerkt auf dem Betreibungsauszug das Zuzugs- und Wegzugsdatum, wenn diese innert der letzten fünf Jahre liegen, oder dass die Person innert dieser Frist nicht im Betreibungskreis gemeldet war. Ab wann die Änderung in Kraft tritt ist noch unbestimmt. RR setzt auf landesweites Betreibungsregister BR-Bericht zur schweizweiten Betreibungsauskunft