NR will im Grundbuch die AHV-Nr. verwenden Hinzugefügt am 28. November 2017 | by Markus Zöbeli | Uncategorized | (Textauszug SRF News vom 28. November 2017) Die grosse Kammer nimmt die Kantone ernst und verzichtet auf die Schaffung einer speziellen Identifkationsnummer. Nun muss sich noch der Ständerat durchringen und dieser Lösung ebenfalls zustimmen. Worum geht es? Das elektronische Zivilstandsregister und das Grundbuch werden modernisiert und sollen verknüpft werden. Umstritten ist der Punkt, ob die AHV-Nummer neu auch als zentrales Identifikationsmerkmal im Grundbuch verwendet werden soll. Was hat der Nationalrat entschieden? Im Differenzbereinigungsverfahren hat der Rat entschieden, dem Vorschlag des Bundesrates zu folgen. Die AHV-Nummer soll demnach auch als Identifikationsnummer im Grundbuch verwendet werden. Wie wird die AHV-Nummer zurzeit verwendet? Die AHV-Versichertennummern sind dezentral in den Systemen der Kantone gespeichert. Im Bereich des Grundbuches gibt es ungefähr 200 Anwendungen. Falls jemand das System knacken wollte, würden ihm zwar die AHV-Nummer und die Personendaten in die Hände fallen. Aber um an mehr Informationen heranzukommen, müsste er erst 200 dezentrale Systeme hacken, sagte Bundesrätin Simonetta Sommaruga in der Debatte. Gäbe es aber eine einzige nationale Datenbank – wie beim Vorschlag des Ständerates – würde dies einem Hacker viel Zeit ersparen. Die Datensicherheit wäre gefährdeter. Doch: „Bei IT-Systemen gibt es kein Nullrisiko“ (Simonetta Sommaruga, Bundesrätin) Wie geht es weiter? Die Vorlage geht zurück an den Ständerat. Dieser hatte den Vorschlag des Bundesrates abgelehnt und selbst einen Vorschlag erarbeitet, wie das Problem mit dem Datenschutz zu entschärfen sei. Der Ständerat möchte eine zentrale Datenbank und eine spezielle Identifikationsnummer schaffen, einen so genannten sektoriellen Personenindikator. Was sagen die Kantone? Den Kantonen ist die Verwendung der AHV-Nummer lieber als die Einführung eines seriellen Indikators. Sie sehen darin auch die kostengünstigere Variante. Dies ergab sich aus einer Konsultation. Die Kantone sind gegen eine sektorielle Lösung, weil es dafür als technische Voraussetzung eine nationale, zentrale Datenbank brauchen würde. Diese müsste erst noch aufgebaut werden. Weiterlesen. Links zu News-Beiträgen des VGBZ 161212_RR: Antrag Fristerstreckung zur Umsetzung eines kantonalen Betreibungsregisters 161123_Vernetzung sämtlicher Betreibungsregister – parlamentarische Initiative 161025_Zentrales Betreibungsregister: Stellungnahme VGBZ (und VZGV)