RR: Antrag Fristerstreckung zur Umsetzung eines kantonalen Betreibungsregisters Hinzugefügt am 12. Dezember 2016 | by Markus Zöbeli | Uncategorized | Der Regierungsrat hat dem Kantonsrat am 15. November 2016 folgenden Antrag gestellt: Die Frist für die Berichterstattung und Antragstellung zu der am 9. März 2015 überwiesenen Motion KR-Nr. 251/2014 betreffend Ein Betreibungsregister für den Kanton Zürich wird bis zum 9. März 2018 erstreckt. Textauszug aus der Weisung (Im Namen des Regierungsrates Mario Fehr, der Präsident und Beat Husi, der Staatsschreiber): … Die Frist zur Berichterstattung und Antragstellung läuft am 9. März 2017 ab. Drei Monate vor Ablauf dieser Frist kann der Regierungsrat eine Fristverlängerung um höchstens ein Jahr beantragen. Das Anliegen der Motionäre, die Aussagekraft der Betreibungsregisterauszüge zu verstärken und den Aufwand sowohl für die Betreibungsämter als auch für die betroffenen Personen zu vermindern, ist grundsätzlich unbestritten. Um tatsächlich eine administrative Vereinfachung bei gleichzeitiger voller Transparenz zu erzielen, müsste jedoch ein eidgenössisches, zentrales Betreibungsregister eingeführt werden. Dies ist Thema verschiedener parlamentarischer Vorstösse auf Bundesebene… Abklärungen auf Bundesebene, sind im Gange, und ein Bericht der Bundesverwaltung zu dieser Frage sollte Ende 2016 vorliegen. Es ist davon auszugehen, dass sich die Bundesverwaltung in diesem Bericht über die Möglichkeit einer einheitlichen Datenerfassung zum Zweck eines einheitlichen Betreibungsauszuges äussern wird. Allenfalls sind dem Bericht auch bereits Hinweise bezüglich der angestrebten IT-Lösung und den zu verwendenden Identifikatoren zu entnehmen. Aufgrund der vorliegenden Motion setzte die Direktion der Justiz und des Innern eine Arbeitsgruppe ein. Diese hat einen Entwurf für eine Umsetzungsvorlage erarbeitet und ein Vernehmlassungsverfahren dazu durchgeführt. Dabei hat sich ergeben, dass sich bei der Umsetzung der Motion äusserst schwierige Fragen stellen, die noch eingehender geklärt werden müssen. Zusätzlich ist davon auszugehen, dass dem Bericht der Bundesverwaltung wichtige Hinweise für die Umsetzung der Motion entnommen werden können. Die ordentliche Frist bis 9. März 2017 für die Berichterstattung und Antragstellung zur Motion wird deshalb nicht eingehalten werden können. Weitere Beiträge zum Thema: Vernetzung sämtlicher Betreibungsregister – parlamentarische Initiative (NR Erich Hess) Zentrales Betreibungsregister: Stellungnahme VGBZ Zentrales Betreibungsregister: Stellungnahme VZGV