Run auf Beglaubigungen oder was ein Medienbericht auslöst Hinzugefügt am 15. Juli 2016 | by Markus Zöbeli | Uncategorized | Vor Ferienbeginn im Kanton Zürich werden die Gemeinde- / Stadtammannämter mit Beglaubigungsgesuchen überhäuft. Auslöser ist ein Artikel in der Gratiszeitung „20 Minuten“ vom 6. Juli 2016, in welchem aufgrund einer Story („Mit Papis Auto ins Ausland – Strafe kassiert“), durch den Touring Club Schweiz (TCS) empfohlen wird – sollte man mit einem fremden Personenwagen über die Grenzen fahren – die Rechtmässigkeit dieser Handlung „unterschriftlich zu beglaubigen“ (siehe die wortgenaue Zitierung nachfolgend). Im selbigen Artikel wird gar auf ein diesbezügliches Musterformular vom TCS verwiesen. Im Artikel wird der TCS wie folgt zitiert: „Wer mit einem fremden Auto ins Ausland reise und das gelte für alle anderen Länder, müsse eine Bestätigung des Halters mitführen… Man brauche keine Beglaubigung eines Notars. Es reicht der Stempel der Wohngemeinde.“ Wie auch immer der TCS einen solchen nicht existenten Stempel kreiert hat; die Gemeinde- / Stadtammannämter des Kantons Zürich, vermutlich gleichwohl auch die Notariate, beglaubigen nun aufgrund dessen vermehrt, bzw. in noch nie da gewesener Anzahl solche Beglaubigungsgesuche für Fremdfahrlenker. Dem Verband ist hingegen eine Fluggesellschaft bekannt, welche sich weigerte, einen alleine reisenden (in Konkubinat lebenden) Vater mit seinen Kindern ins Ausland zu fliegen. Grund: Er konnte keine Einverständniserklärung und Vollmacht seitens der Mutter vorweisen.