Schuldensanierung: Raus aus den Schulden Hinzugefügt am 4. März 2019 | by Markus Zöbeli | Uncategorized | (Textauszug Beobachter vom 28. Februar 2019 / von Nicole Müller) Wer seine Rechnungen nicht mehr bezahlen kann, sollte schnell handeln – und sich Hilfe holen. Bei vielen seriösen Beratungsstellen ist die Erstberatung gratis. Schulden hat, wer halt einfach zu viel Geld ausgegeben hat – dieses Vorurteil ist weit verbreitet. Doch der Grund für die Schwierigkeiten ist selten übermässiger Konsum. «Schuld sind oft Lebenskrisen. Zum Beispiel ein Jobverlust, gesundheitliche Probleme oder eine Scheidung», sagt Sébastien Mercier vom Dachverband der Schuldenberatungsstellen. Das Problem zu verdrängen macht es nur noch schlimmer, die Schulden vergrössern sich. Brenzlig wird es, wenn die laufenden Kosten dauerhaft höher sind als die Einnahmen. «Leider kommen viele zu spät zu uns. Oft erst dann, wenn bereits der Lohn gepfändet wird», so André Widmer vom Beratungsdienst Triangel in Zug. Daher gilt: bei Geldsorgen nicht zögern, sondern so schnell als möglich zu einer seriösen Schuldenberatungsstelle gehen. Die erste Beratung ist oft kostenlos, wie in St. Gallen und den beiden Appenzell, oder zumindest bezahlbar. Selbst das teuerste Angebot, zeigt die Umfrage des Beobachters (siehe Infografik), kostet nur 100 Franken. Vorsicht: Neben den seriösen Stellen gibt es kommerzielle Schuldensanierer. Sie erstellen weder brauchbare Budgets, noch verhandeln sie mit Gläubigern. Sie kassieren lediglich hohe Honorare, ohne grosse Gegenleistung. Mehr Schulden als gedacht Eine seriöse Beratungsstelle listet als Erstes alle Schulden auf und analysiert die finanzielle Lage. Zudem bittet sie die Gläubiger, für den Moment auf Inkassomassnahmen oder Betreibungen zu verzichten. «Oft erschrecken unsere Klienten über diese Schuldenliste. Meist ist die Summe doppelt so hoch, wie sie gemeint hatten», sagt Carmen Kern von der Caritas Thurgau. «Bei langjährig Überschuldeten ist es am schwierigsten, herauszufinden, wem was geschuldet wird, und die entsprechenden Verlustscheine und Betreibungsregisterauszüge zu erhalten», sagt Barbara Bracher von der Fachstelle für Schuldenfragen Luzern… Um festzustellen, ob jemand überhaupt Geld hat, um Schulden abzuzahlen, erstellt die Beratungsstelle ein Sanierungsbudget. Dabei geht sie vom Existenzminimum aus – das ist jener individuell berechnete Betrag, den man behalten kann, wenn der Lohn gepfändet wird. Dazu gehören ein Grundbetrag, die Miete, die Krankenkasse. Die Beratungsstelle rechnet ausserdem Steuern, Gesundheitskosten und eine Reserve mit ein. Auf der anderen Seite steht das Einkommen. In manchen Kantonen wird der 13. Monatslohn dazugerechnet, in anderen kann man diesen für sich behalten. Wenn dann tatsächlich noch etwas übrig bleibt – eine sogenannte Sanierungsrate –, fragt sich: Kann der Schuldner damit in den nächsten drei Jahren genug erwirtschaften, um den Gläubigern ein Abzahlungsangebot zu machen? Längere Sanierungsphasen sind nicht sinnvoll – mehr als drei Jahre halten Schuldner kaum durch. Oft leben sie schon seit Jahren in prekären Verhältnissen und sind am Ende ihrer Kräfte. Entscheidend ist, dass die Lebens- und Einkommenssituation während der Sanierungsphase stabil bleibt. Falls man nicht alle Schulden abzahlen kann, müssen die Gläubiger einverstanden sein, einen Teil abzuschreiben – Verhandlungsgeschick der Beratungsstelle ist gefragt. Steueramt sollte bei Schuldenbereinigung mit ins Boot geholt werden Weil 80 Prozent der Schuldner Steuerschulden haben, hat oft das Steueramt das letzte Wort zum Sanierungsangebot. «Meistens ist es das Zünglein an der Waage», sagt Jürg Gschwend von Plusminus in Basel. Die Steuerämter sind unterschiedlich kooperativ. In den Kantonen Basel-Stadt, Glarus, Zug, Graubünden und Tessin bestehe ein gutes Einvernehmen, heisst es bei den dortigen Fachstellen. Anderswo weht ein schärferer Wind, etwa in Luzern oder Freiburg. Falls es der Beratungsstelle nicht gelingt, alle Gläubiger vom Abzahlungsplan zu überzeugen, ist die aussergerichtliche Schuldensanierung gescheitert. Die weiteren Möglichkeiten: Schuldenbereinigung Gerichtlicher Nachlassvertrag Privatkonkurs Wenn eine verschuldete Person nichts übrig hat, sind Gerichtsverfahren nicht sinnvoll. «Die meisten unserer Klientinnen und Klienten können nicht saniert werden», sagt Mario Roncoroni von der Berner Schuldenberatung. Umso wichtiger ist es, dass sie sich an eine seriöse Schuldenberatungsstelle wenden. Denn ihr Ziel ist es, die finanzielle Situation zu stabilisieren und neue Schulden zu verhindern. Die Fachleute helfen beim Umgang mit Gläubigern, Inkassobüros und Betreibungsämtern, manchmal sogar beim Ausfüllen der Steuererklärung. Die wichtigsten Rechnungen werden zuerst bezahlt: Wohnungsmiete, Krankenkasse, Alimente, Steuern. «Wenn mit den Einnahmen die laufenden Auslagen bezahlt werden, kann man die Schuldenspirale unterbrechen», sagt Barbara Bracher von der Fachstelle für Schuldenfragen Luzern… Reform geplant Wer überschuldet ist, bleibt oft ein Leben lang bestraft. Betroffene sind stärker gefährdet, in Armut abzudriften, und in vielen Bereichen benachteiligt: Wohnen, Gesundheit, Arbeit und soziale Kontakte. Dem Staat entstehen Kosten. Und die Gläubiger gehen in der Regel ohnehin leer aus. Besser wäre es darum, den Verschuldeten eine zweite Chance auf wirtschaftliche Erholung zu geben. Das heisst, Schulden unter gewissen Voraussetzungen auch ohne Abzahlung zu tilgen. Diese sogenannte Restschuldbefreiung ist in den meisten europäischen Ländern und den USA möglich. Aber nicht in der Schweiz. Das will der Bundesrat ändern, wie er im März 2018 festhielt. Er erarbeitet im Auftrag des Parlaments eine entsprechende Vorlage. Aber bis eine Reform in Kraft tritt, können sich nur diejenigen vor der Pfändung bis aufs Existenzminimum retten, die die Forderungen der Gläubiger wenigstens zum Teil erfüllen können. Weiterlesen. Ja zur Restschuldbefreiung SOS Schulden – seriös, anonym, kostenlos