SR: Annahme Schuldbefreiung / Erhöhung Aussagekraft Auskünfte Hinzugefügt am 21. Mai 2019 | by Markus Zöbeli | Uncategorized | MEDIENMITTEILUNG der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates vom 17. Mai 2019 zu Diverse Massnahmen im Recht zu Schuldbetreibung und Konkurs Das geltende Recht kennt kein Entschuldungsverfahren für Privatpersonen, weshalb betroffenen Personen der Weg aus der Überschuldung oft sehr schwerfällt. Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 7 zu 1 Stimmen, die Annahme einer Motion, die den Bundesrat beauftragt, dem Parlament eine Vorlage zu neuen gesetzlichen Möglichkeiten zur Schuldbefreiung vorzulegen. (18.3683 n Mo. Nationalrat (Flach). Sanierungsverfahren für Privatpersonen. Bessere Zukunftsperspektiven für Schuldner und Gläubiger). Zudem befürwortet sie mit 7 zu 1 Stimme eine parlamentarische Initiative, welche vorsieht, dass Schuldensanierungspläne gerichtlich bestätigt werden können (18.430 s Pa.Iv. Hêche. Das Entschuldungsverfahren für Privatpersonen optimieren und besser koordinieren). Die Kommission befürwortet überdies Massnahmen zur Erhöhung der Aussagekraft von Betreibungsregisterauskünften. Sie beantragt ihrem Rat deshalb einstimmig die Annahme einer entsprechenden Motion (16.3335 n Mo. Nationalrat (Candinas). Missbrauch von Betreibungsregisterauszügen stoppen). 190517_Medienmitteilung Kommission für Rechtsfragen Ständerat Ja zur Restschuldbefreiung Missbrauch von Registerauszügen stoppen (Motion NR)