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Strengere Regeln für Prämienverbilligung

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Strengere Regeln für Prämienverbilligung

Hinzugefügt am 9. März 2020 | by Markus Zöbeli | Uncategorized |

(Textbeitrag Zürichsee-Zeitung vom 5. März 2020 / SDA)

Im Kanton Zürich sollen nur noch jene Einwohnerinnen und Einwohner eine Prämienverbilligung erhalten, die wirklich in bescheidenen Verhältnissen leben – und nicht jene, die wegen Abzügen so wirken. Deshalb tritt auf den 1. April ein Systemwechsel in Kraft.

Die Regierung hat diesen Termin am Donnerstag mitgeteilt. Die Anspruchsberechtigten werden künftig rund 40 Prozent der Prämie selber bezahlen. Vom Rest müssen sie einen weiteren, einkommensabhängigen Anteil übernehmen. Was noch fehlt, wird vom Kanton als individuelle Prämienverbilligung übernommen. Die Höhe der Prämienverbilligung hängt also weiterhin vom Einkommen ab. Je tiefer das Einkommen, desto höher der Zustupf des Staates. Nicht mehr möglich ist es aber, durch Abzüge an die 2. Säule und die Säule 3a sowie an den Unterhalt eines Hauses wenig Einkommen auszuweisen. Diese Abzüge werden wieder hinzugerechnet.

Einkommen der Eltern wird neu berücksichtigt
Bei jungen Erwachsenen in Ausbildung wird neu auch das Einkommen der Eltern berücksichtigt. Sprösslinge aus wohlhabendem Haus werden künftig keine Verbilligung mehr erhalten. Das dadurch frei werdende Geld soll jenen zugute kommen, die es wirklich nötig haben. Die Höhe der Verbilligung wird neu zuerst provisorisch auf Basis der Steuerveranlagung festgelegt. Weil es möglich ist, dass es zu Abweichungen zwischen provisorischer und definitiver Verbilligung kommt, werden zunächst nur 80 Prozent der Prämienverbilligung ausgezahlt. Damit will der Kanton verhindern, dass er zu viel bezahlte Verbilligungen später zurückfordern muss. Bei unveränderten Steuerdaten werden die restlichen 20 Prozent ausgezahlt, sobald die definitiven Steuerdaten vorliegen.

Nach wie vor werden 30 Prozent der Haushalte durch die Prämienverbilligung unterstützt. Der Kantonsrat hatte dieses Einführungsgesetz 2019 gutgeheissen. Im laufenden Jahr wird der Kanton voraussichtlich 970 Millionen Franken für die Prämienverbilligung ausgeben.

Fast 200 000 Betreibungen eingereicht (Auszug aus dem Jahresbericht 2018 der SVA Zürich, Seite 23)
Im Frühjahr 2018 haben die Krankenversicherer die im Jahr 2017 ausgestellten Verlustscheine für Versicherte mit Wohnsitz im Kanton Zürich eingereicht. Die 36 490 Verlustscheine (+ 9,4%) belasteten die Rechnung mit 48,1 Millionen Franken (+ 14,5%). Der Blick auf die der SVA Zürich im Jahr 2018 zugestellten Betreibungsanzeigen für KVG-Leistungen verheisst nichts Gutes. Das Plus von 37 Prozent wird sich in der Jahresrechnung 2019 niederschlagen. Fast 200 000 Betreibungen haben die Krankenversicherer eingereicht. Die Zahl hat sich innert weniger Jahre verdoppelt…
Als Vergleichszahl: Im Jahr 2018 wurden im Kanton Zürich insgesamt 396 934 Zahlungsbefehle erfasst bzw. Betreibungen eingeleitet.

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