Wie Schwedens Staat bei der Geldwäsche mithilft Hinzugefügt am 28. August 2019 | by Markus Zöbeli | Uncategorized | (Textbeitrag NZZ vom 28. August 2019 / von Rudolf Hermann) Wer in Schweden mit mehr als rund tausend Franken am Bankschalter zur Einzahlung aufkreuzt, muss sich auf ein längeres Gespräch über die Herkunft des Geldes gefasst machen. Die Regeln zur Bekämpfung von Geldwäscherei wollen es so. Das staatliche Betreibungsamt ist da wesentlich unkomplizierter. Der Staat, dein Freund und Helfer bei der Geldwäscherei? Das klingt abenteuerlich, ist aber so; zumindest, wenn es sich beim Staat um den schwedischen handelt. Ein Schlupfloch im Gesetz, auf das Medien nach der Publikation eines einschlägigen Polizeiberichts nun mit dem Finger zeigen, macht es möglich. Während Bankkunden nämlich hinsichtlich der Herkunft ihres Geldes extensiv durchleuchtet werden, wenn sie am Schalter mehr als 10 000 sKr. (umgerechnet rund 1000 Fr.) einzahlen möchten, ist Kronofogden, das staatliche Betreibungsamt, verpflichtet, Bargeld in jeglicher Höhe anzunehmen. Und zwar, ohne Fragen zu stellen. Wie ein Finanzblogger festhielt, bestehen diverse Möglichkeiten, um via Betreibungsamt grössere Geldsummen in bar loszuwerden. Eine bietet der Immobilienhandel. Denn durch Kronofogden werden in Schweden jedes Jahr an die tausend Immobilien zwangsversteigert. Branchenüblich wird bei Abschluss eines Kaufvertrags die Hinterlegung einer Sicherheit von 10% beim Verkäufer fällig. Ist der Verkäufer das Betreibungsamt, muss es auch Bargeld akzeptieren, denn dazu ist es gesetzlich verpflichtet. Ein anderer Weg funktioniert so, dass zwei Komplizen ein Schuldverhältnis untereinander fingieren, der «Schuldner» sich betreiben lässt und darauf mit Barmitteln ausgestattet beim Amt aufkreuzt. Es komme durchaus vor, dass in den landesweit 37 Zweigstellen des Betreibungsamtes Schuldner mit Papiersäcken voller Bargeld anzutreffen seien, sagte Johannes Paulson, ein Vertreter der Behörde, gegenüber Medien. Und man könne nicht einmal Erkundigungen einziehen. Tatsächlich darf das Betreibungsamt höchstens die Identität des Einzahlenden feststellen. Ausserdem kann es verdächtige Transaktionen der Finanzpolizei melden, was im vergangenen Jahr offenbar in 122 Fällen geschah. Bekannt ist das Problem mindestens seit 2015, doch hat sich die Politik noch nicht dazu aufgerafft, das Schlupfloch im Gesetz zu stopfen. Vielleicht machen die Volksvertreter sich jetzt daran, da die Polizei davon ausgeht, dass Missbräuche «in grösserem Ausmass» stattfänden.