Betreibungen löschen: Neues Verfahren wird kaum genutzt Hinzugefügt am 16. Juli 2019 | by Markus Zöbeli | Uncategorized | (Textauszug aus SRF News und SRF Espresso, Erste Ausstrahlung 16. Juli 2019, 8.13 Uhr / von Oliver Fueter) Eine ungerechtfertigte Betreibung kann ein grosses Problem sein. Wegen des Eintrags im Betreibungsregister erhält man beispielsweise eine Wohnung oder eine Hypothek nicht. Seit Anfang 2019 gibt es daher ein neues Verfahren, um solche Betreibungen einfach und günstig löschen zu lassen. Eine Umfrage des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso» unter Betreibungsämtern in der Deutschschweiz zeigt nun aber: Die neue Möglichkeit wird bisher kaum genutzt. Wird man betrieben, kann man als Schuldner Rechtsvorschlag machen. Reagiert der Gläubiger drei Monate lang nicht, kann man beim Betreibungsamt ein Gesuch stellen, den Eintrag aus dem Register zu löschen. Das Gesuch kostet 40 Franken. Cornelia Löhri, Leiterin des Betreibungsamtes der Stadt Zug sagt: «Wir hatten das Gefühl, dass das eine sehr beliebte Art werden könnte, um Verfahren löschen zu lassen.» In der ersten Jahreshälfte wurden in Zug aber nur gerade 67 Gesuche eingereicht. Bei 10’000 Betreibungsverfahren pro Jahr ist das wenig. «Das liegt unter den Erwartungen» Auch in den Kantonen Bern, Basel-Stadt und Nidwalden, in den Städten Winterthur und St. Gallen sowie im Zürcher Stadtkreis 3 wurden nur wenige Gesuche eingereicht. «Wir sind überrascht, dass die Nachfrage nicht grösser ist», sagt Bogdan Todic, Leiter des Betreibungsamts der Stadt St. Gallen, wo mit dem neuen Verfahren gerade mal 80 Löschungsgesuche gestellt wurden. Todic sagt dazu: «Das liegt weit unter unseren Erwartungen.» Zahlenmässig wurde das neue Verfahren also sehr wenig genutzt. Dennoch sagt Yves de Mestral, der als Stadtammann das Betreibungsamt im Zürcher Stadtkreis 3 leitet: «Wenn ein Schuldner den Eindruck hat, er sei zu Unrecht betrieben worden, ist es für ihn viel einfacher geworden, sich zu wehren.» In diesem Sinne sei es qualitativ eine gute Lösung… Zunahme erwartet Ein anderes interessantes Ergebnis der Umfrage von «Espresso»: Mehrere Betreibungsämter gaben an, dass es verglichen mit der Vorjahresperiode in der ersten Jahreshälfte 2019 generell mehr Rückzüge und Löschungen von Betreibungen gegeben habe. Die Gründe dafür sind unklar. Unter dem Strich beurteilen die angefragten Betreibungsämter das neue Verfahren positiv. Es sei für die Betroffenen eine einfache und günstige Lösung. Deshalb ist Cornelia Löhri vom Betreibungsamt der Stadt Zug überzeugt: «Je mehr die Leute Kenntnis von diesem Verfahren haben, desto mehr werden die Zahlen zunehmen.» Die Betreibungsämter leisten bei Anfragen zur Löschung von ungerechtfertigten Betreibungen auch entsprechende Aufklärungsarbeit. Weiterlesen und zum Audio-Beitrag. Besserer Schutz bei Betreibungen Ungerechtfertigte Betreibungen: Mehr Schutz für Konsumenten NR + SR: Ergänzung zu Art. 8a Abs. 3 SchKG (Kenntnisnahme Betreibungsauskunft)