Betreibungsauszüge gefälscht und keine Miete bezahlt Hinzugefügt am 19. Februar 2018 | by Markus Zöbeli | Uncategorized | (Textauszug Der Landbote vom 17. Februar 2018 / von Flurin Mühlemann) Fast fünf Jahre lang wechselte eine 56-Jährige immer wieder die Wohnung, die Miete bezahlte sie nie. Ihre hohen Schulden verheimlichte sie den Vermietern mit gefälschten Betreibungsauszügen. Auf der Anklagebank des Bezirksgerichts Winterthur sitzt eine unscheinbare, ältere Frau. Sie ist elegant gekleidet, die grauen Haare hochgesteckt. Ruhig nimmt sie die Anklagepunkte zur Kenntnis: mehrfache Urkundenfälschung, diverse Betrugsdelikte, aus denen Schäden von rund 100 000 Schweizer Franken bei Vermietern und dem Betreibungsamt entstanden sind. Selten gibt sie längere Antworten, meist nickt sie nur. Trotzdem entschuldigt sie sich zum Schluss: « Es ist eine Katastrophe, was ich da gemacht habe.» … Schnell sammelten sich 100 Betreibungen und 46 Verlustscheine an. «Ich habe auf normalem Weg versucht, eine Wohnung zu finden, bekam aber ständig Absagen,» sagt sie. Sie habe nicht weitergewusst und sich darum an eine Kollegin gewandt, die ihr Hilfe anbot. Viereinhalb Jahre lang zog sie die gleiche Masche ab: Sie fälschten zusammen den Betreibungsauszug, mit dem sich die Angeklagte dann als Mieterin bewarb. Zusätzlich füllte sie das Bewerbungsformular falsch aus, indem sie beispielsweise einen höheren Lohn oder eine falsche Referenzperson angab. Zwischen Dezember 2011 und März 2016 führte sie so sieben Vermieter in die Irre und erschlich sich drei Wohnungen im Kanton St. Gallen und vier im Kanton Zürich, auch in Winterthur. Miete zahlte sie höchst selten. Der ältere Sohn war lange arbeitslos und erwartete finanzielle Unterstützung. «Ich habe ihm viel zu oft geholfen. Ich konnte nicht Stopp sagen», erzählt die Angeklagte und bezeichnet dies als das Alleinstehende-Mutter-Syndrom. Nun sei der Sohn endlich ausgezogen und habe einen Job. Auch die Mutter, ausgebildete Pflegefachfrau, hat mittlerweile ein regelmässiges Einkommen. Ihr Arbeitgeber, der von ihren Problemen weiss, stellt ihr eine Wohnung zur Verfügung, für die sie ihre Miete regelmässig bezahlt, wie sie beteuert. Aufgrund der schwierigen Lage der Angeklagten entschied sich die Richterin, die geforderte Freiheits- in eine Geldstrafe umzuwandeln. Die Frau wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 300 Tagessätzen mit zweijähriger Probezeit verurteilt. «Sie sind durch Ihre Hilfe und Gutmütigkeit in Schulden geraten», so die Richterin. Am wichtigsten sei aber: «Sie dürfen sich nicht scheuen, Hilfe zu holen.» Einen ersten Schritt hat die Angeklagte bereits getan. Die Caritas-Schuldenberatung habe ihr geraten, Privatinsolvenz anzumelden. Auch das Ausfüllen der Steuererklärung wolle sie nun endlich anpacken. Bereits morgen werde sie einen Treuhänder damit beauftragen, verspricht sie. Es wäre das erste Mal in ihrem Leben. Weiterlesen. Der Landbote – immer nah in der Region RR setzt auf landesweites Betreibungsregister Missbrauch von Registerauszügen stoppen (Motion NR) Gewalt bei Räumungen kommt vor SRF Rundschau: Mietnomaden und gefälschte Auszüge