BR: Ablehnung Motion eines schweizweiten Registerauszuges Hinzugefügt am 28. November 2019 | by Markus Zöbeli | Uncategorized | Stellungnahme des Bundesrates vom 27.11.2019 zur Motion (19.4338) des Nationalrates Martin Candinas (CVP) „Einführung eines schweizweit vollständigen Betreibungsregister-Auszuges“ Der Bundesrat hat in seinem Bericht „Schweizweite Betreibungsauskunft“ vom 4. Juli 2018 zum Postulat 12.3957 Candinas „Dem Schuldnertourismus einen Riegel schieben“ die Voraussetzungen zur Schaffung einer schweizweiten Betreibungsauskunft umfassend untersucht. Es hat sich gezeigt, dass eine lückenlose schweizweite Betreibungsauskunft heute nicht mit vertretbarem Aufwand umsetzbar ist. Der Bundesrat hat sich damals folglich gegen die Schaffung einer solchen Auskunft ausgesprochen. Zur Verbesserung des geltenden Systems hat das Parlament jedoch zwischenzeitlich die Motion 16.3335 Candinas „Missbrauch von Betreibungsregisterauszügen stoppen“ angenommen, die auch der Bundesrat entgegen seinem ursprünglichen Antrag gestützt auf die zwischenzeitlichen Erkenntnisse zur Annahme empfohlen hat (vgl. Frage 18.5640 Candinas „Betreibungsauszüge. Wie wird nun Missbrauch gestoppt“). Demnach sollen die Betreibungsämter verpflichtet werden, vor der Ausfertigung einer Betreibungsauskunft abzuklären, ob und wenn ja seit wann der betreffende Schuldner im Einwohnerregister im Betreibungskreis des angefragten Amtes verzeichnet ist und dies auf der Betreibungsauskunft festzuhalten. Fällt diese Abklärung negativ aus oder ist der Schuldner erst seit kurzem am betreffenden Ort angemeldet, so ist dies ein starkes Warnsignal für den Gläubiger. Dieser könnte dann vom Schuldner weitere Informationen zu seinem tatsächlichen beziehungsweise seinem früheren Wohnsitz verlangen. Auf diese Weise kann auch das in der vorliegenden Motion angestrebte Ergebnis mit einem nur geringfügigen administrativen Zusatzaufwand weitgehend erreicht werden. Die von der Motion vorgeschlagene Lösung würde demgegenüber aus Sicht des Bundesrats keine zusätzlichen Vorteile bringen, sondern zu einem erheblichen administrativen Zusatzaufwand für die betroffenen Ämter führen. Zudem hat der Bundesrat am 16. August 2019 die Vernehmlassung zu einem neuen Adressdienstgesetz (ADG) eröffnet. Damit soll die Grundlage geschaffen werden, dass das Bundesamt für Statistik einen nationalen Adressdienst bereitstellen kann. Dies würde es den Betreibungsämtern ermöglichen, zuverlässig auf aktuelle und frühere Wohnadressen der Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz zuzugreifen. In diesem Kontext wird auch zu prüfen sein, inwieweit und in welchen Fällen dies die Eruierung des aktuellen sowie früherer Meldeorts eines Schuldners erleichtern kann. Antrag des Bundesrates vom 27.11.2019 Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. NR: Einführung eines schweizweiten Registerauszuges Missbrauch von Registerauszügen stoppen Kein kantonales Betreibungsregister