NR: Betreibung von OKP-Forderungen auf Pfändung Hinzugefügt am 17. März 2023 | by Markus Zöbeli | Uncategorized | Entscheid Nationalrat vom 16. März 2023 aufgrund einer Motion von Martin Candinas (Die Mitte) / Motion 21.3426 vom 19. März 2021 Eingereichter Text Der Bundesrat wird beauftragt, Art. 43 SchKG so zu ändern, dass Prämienausstände und Kostenbeteiligungen der obligatorischen Krankenplfegeversicherung (OKP) von im Handelsregister eingetragenen Personen analog zu anderen Forderungen mit öffentlich-rechtlichem Charakter nicht der Konkursbetreibung unterliegen. Anm. der VGBZ-Redaktion bzw. Verweis auf einen News-Beitrag vom 2. März 2022: NR: Staatliche Gläubiger müssen auf Konkurs betreiben. Das Geschäft wurde am 18. März 2022 durch beide Räte in der Schlussabstimmung angenommen. Gegen den Willen des Bundesrates hat der Nationalrat offensichtlich mit einer Stimme Mehrheit die Motion von NR Candinas überwiesen, welche fordert, dass Betreibungen von obligatorischen Krankenkassenprämien zukünftig auf Pfändung fortgesetzt werden. Es ist davon auszugehen, dass die Motion im Ständerat scheitern wird. Geschäft-Nr. 21.3426 / Motion von NR Candinas / Chronologie (Stand der Beratungen).