Pandemie lähmt Justiz Hinzugefügt am 18. März 2020 | by Markus Zöbeli | Uncategorized | (Textbeitrag Blick vom 18. März 2020 / von Nico Menzato) Keine Betreibung «dank» Coronavirus? In Zeiten einer Epidemie kann der Bundesrat den Rechtsstillstand verordnen. Personen, die aufgrund der wirtschaftlichen Notlage in finanzielle Schwierigkeiten geraten, dürften dann nicht mehr betrieben werden. Auch die Justiz ist von der Corona-Epidemie betroffen. Gerichtsverhandlungen können nicht durchgeführt werden und werden vertagt. Fristen sind schwieriger einzuhalten… Von einem Stillstand der Justiz ist die Schweiz aber zum Glück (noch) weit entfernt. Betroffen sind nämlich nur jene Prozesse, die mündlich in den Gerichtssälen verhandelt werden. Viele Verfahren, die schriftlich geführt werden, laufen normal weiter. Der Bundesrat jedoch könnte einen weitgehenden Stillstand der Justiz verfügen: Im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs heisst es im Artikel 62: «Im Falle einer Epidemie oder eines Landesunglücks sowie in Kriegszeiten kann der Bundesrat für ein bestimmtes Gebiet oder für bestimmte Teile der Bevölkerung den Rechtsstillstand beschliessen.» Bundesrat prüft Rechtsstillstand Dies hätte massive Folgen auch für die Eintreibung der Schulden. Betreibungen wären bei einem Rechtsstillstand nämlich nicht mehr möglich. Personen, die aufgrund der wirtschaftlich angespannten Lage in finanzielle Schwierigkeiten geraten könnten und die Rechnungen nicht bezahlen, dürften bis auf weiteres nicht mehr betrieben werden. Für die ohnehin schon arg gebeutelten KMU wäre dies wiederum ein zusätzliches Problem. Sie könnten zum Teil ihre Forderungen für bereits erbrachte Leistungen nicht mehr eintreiben. Dies ist derzeit noch nicht der Fall. So berichtet auch ein BLICK-Leser, dass ihm in diesen Tagen eine Betreibung ins Haus geflattert sei. Ob die Landesregierung den Rechtsstillstand ausrufen wird, ist derzeit noch offen. «Der Bundesrat prüft derzeit allfällige Massnahmen sorgfältig. Er wird sich möglichst rasch dazu äussern», heisst es beim Bundesamt für Justiz auf Anfrage. Gerichte stellen den Betrieb ein Der BR stoppt die Schweiz (exkl. SchKG)
Auch die Justiz ist von der Corona-Epidemie betroffen. Gerichtsverhandlungen können nicht durchgeführt werden und werden vertagt. Fristen sind schwieriger einzuhalten… Von einem Stillstand der Justiz ist die Schweiz aber zum Glück (noch) weit entfernt. Betroffen sind nämlich nur jene Prozesse, die mündlich in den Gerichtssälen verhandelt werden. Viele Verfahren, die schriftlich geführt werden, laufen normal weiter. Der Bundesrat jedoch könnte einen weitgehenden Stillstand der Justiz verfügen: Im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs heisst es im Artikel 62: «Im Falle einer Epidemie oder eines Landesunglücks sowie in Kriegszeiten kann der Bundesrat für ein bestimmtes Gebiet oder für bestimmte Teile der Bevölkerung den Rechtsstillstand beschliessen.» Bundesrat prüft Rechtsstillstand Dies hätte massive Folgen auch für die Eintreibung der Schulden. Betreibungen wären bei einem Rechtsstillstand nämlich nicht mehr möglich. Personen, die aufgrund der wirtschaftlich angespannten Lage in finanzielle Schwierigkeiten geraten könnten und die Rechnungen nicht bezahlen, dürften bis auf weiteres nicht mehr betrieben werden. Für die ohnehin schon arg gebeutelten KMU wäre dies wiederum ein zusätzliches Problem. Sie könnten zum Teil ihre Forderungen für bereits erbrachte Leistungen nicht mehr eintreiben. Dies ist derzeit noch nicht der Fall. So berichtet auch ein BLICK-Leser, dass ihm in diesen Tagen eine Betreibung ins Haus geflattert sei. Ob die Landesregierung den Rechtsstillstand ausrufen wird, ist derzeit noch offen. «Der Bundesrat prüft derzeit allfällige Massnahmen sorgfältig. Er wird sich möglichst rasch dazu äussern», heisst es beim Bundesamt für Justiz auf Anfrage. Gerichte stellen den Betrieb ein Der BR stoppt die Schweiz (exkl. SchKG)
Bundesrat prüft Rechtsstillstand Dies hätte massive Folgen auch für die Eintreibung der Schulden. Betreibungen wären bei einem Rechtsstillstand nämlich nicht mehr möglich. Personen, die aufgrund der wirtschaftlich angespannten Lage in finanzielle Schwierigkeiten geraten könnten und die Rechnungen nicht bezahlen, dürften bis auf weiteres nicht mehr betrieben werden. Für die ohnehin schon arg gebeutelten KMU wäre dies wiederum ein zusätzliches Problem. Sie könnten zum Teil ihre Forderungen für bereits erbrachte Leistungen nicht mehr eintreiben. Dies ist derzeit noch nicht der Fall. So berichtet auch ein BLICK-Leser, dass ihm in diesen Tagen eine Betreibung ins Haus geflattert sei. Ob die Landesregierung den Rechtsstillstand ausrufen wird, ist derzeit noch offen. «Der Bundesrat prüft derzeit allfällige Massnahmen sorgfältig. Er wird sich möglichst rasch dazu äussern», heisst es beim Bundesamt für Justiz auf Anfrage. Gerichte stellen den Betrieb ein Der BR stoppt die Schweiz (exkl. SchKG)