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Reisen mit Minderjährigen

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Reisen mit Minderjährigen

Hinzugefügt am 5. April 2019 | by Markus Zöbeli | Uncategorized |

(Textauszug Beobachter vom 2. April 2019 / von Alexandra Gavrilidis)

Reisen mit Minderjährigen birgt Tücken. Vor allem, wenn das Kind einen anderen Nachnamen trägt. Was tun?

Manchmal ist der Weg ins Flugzeug beschwerlicher, als man denkt. Mutter Michaela Brunner* wollte mit ihren Kindern Christina und Thomas Affolter*, 4 und 7 Jahre alt, von Friedrichshafen nach Gran Canaria fliegen. Doch die Frau am Check-in-Schalter kontrollierte Tickets und Identitätskarten und fragte dann: «Und wo ist das Dokument, das nachweist, dass Sie die Mutter der Kinder sind und dass der Vater mit der Reise einverstanden ist?» Zum Glück erreichte Michaela Brunner ihren Exmann telefonisch und bat ihn, seine Zustimmung zu schicken. Das tat er per Whatsapp, doch die Frau am Check-in akzeptierte sie nicht. Gerade rechtzeitig gelang es dem Vater, seinen streikenden Server zum Laufen zu bringen und die Bestätigung per E-Mail zu schicken. Jetzt konnte die Ostschweizer Familie doch noch in die Ferien.

Schriftliche Zustimmung des nicht mitreisenden Elternteils ist notwendig
War das übertriebener Formalismus des Check-in-Personals? Juristisch gesehen wohl nicht. Denn die Fluggesellschaft muss sich absichern, damit sie nicht einer Kindsentführung Vorschub leistet. Das Personal hätte sogar auf einer Reisevollmacht mit Originalunterschrift des Vaters und auf einer Kopie seines Ausweises bestehen können. Fluggesellschaften dürfen im Zweifelsfall eine Beförderung verweigern. Dass man sich auf einen Anruf der Mutter an den Vater und auf seine E-Mail verliess, ist ein Entgegenkommen. Darauf sollte man sich aber nicht verlassen. Es ist ratsam, sich rechtzeitig um die schriftliche Zustimmung des nicht mitreisenden Elternteils zu kümmern sowie Kopien von Ausweisen und der Geburtsurkunde mitzuführen (siehe weiter unten «Gute Reise: Mit einer Vollmacht kehren Sie vor»). Hilfreich ist zudem, im neuen Pass der Kinder den Namen der sorgeberechtigten Eltern eintragen zu lassen. Das gilt besonders für Eltern, die nicht denselben Nachnamen wie ihre Kinder haben.

Weiterlesen.

Gute Reise – Mit einer Vollmacht kehren Sie vor

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