Untersuchung gegen die Staatsanwaltschaft Hinzugefügt am 27. Dezember 2018 | by Markus Zöbeli | Uncategorized | (Textauszug NZZ vom 21. Dezember 2018 / von Florian Schoop) Die Staatsanwaltschaft Zürich sieht sich dem Vorwurf ausgesetzt, in mehreren Fällen Verfahren verschleppt zu haben. Die Justizdirektion hat deswegen eine Untersuchung eingeleitet. Der Verdacht wiegt schwer: Die Staatsanwaltschaft Zürich soll Strafverfahren verschleppt haben. Im Juni dieses Jahres hat die kantonale Justizdirektion deshalb eine Administrativuntersuchung gegen die Staatsanwaltschaft angeordnet, wie das Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) am Donnerstag berichtet. Es geht unter anderem um einen Todesfall in einer psychiatrischen Klinik im Kanton Zürich vom Dezember 2014. Gegen die behandelnde Ärztin sowie gegen den Oberarzt eröffnete die Staatsanwaltschaft 2015 eine Strafuntersuchung wegen fahrlässiger Tötung. Das Problem ist laut SRF jedoch, dass es ganze 26 Monate gedauert hat, bis die beschuldigten Ärzte überhaupt durch den zuständigen Staatsanwalt befragt wurden. Verjährung vor Abschluss des Verfahrens Auch bei einem anderen Fall kam das Verfahren nicht voran. Es geht um einen ehemaligen Leiter der Klinik am Bellevue in Zürich. Die Staatsanwaltschaft eröffnete 2015 gegen ihn ein Strafverfahren wegen Verstosses gegen das Heilmittelgesetz, nachdem gemäss Bericht Ende 2014 während einer Hausdurchsuchung in der Klinik illegale Medikamente vorgefunden worden waren. Doch auch hier habe sich das Verfahren in die Länge gezogen – und zwar derart, dass die Verjährung eingetreten war, bevor derselbe Staatsanwalt das Verfahren überhaupt abgeschlossen hatte. Dies bestätigt ein Sprecher der Zürcher Staatsanwaltschaft auf Anfrage. Im Kantonsrat warfen die Fälle Fragen auf. Der Regierungsrat erklärte sich deshalb im September auf einen Vorstoss des SVP-Parlamentariers Claudio Schmid folgendermassen: Sogenannte Ärztefälle seien in der Regel «sehr zeitintensiv» und die Beweisführung bei solch komplexen Verfahren «ausserordentlich schwierig». Für solche Untersuchungen brauche es medizinische Fachgutachten. Doch geeignete Fachpersonen zu finden, sei schwierig, da viele Ärzte dafür «nicht zur Verfügung» stünden. Dennoch scheint das Vorgehen des Staatsanwalts auch bei der Regierung Fragen aufzuwerfen, weshalb die Administrativuntersuchung eingeleitet wurde. Damit erhofft man sich, «organisatorische Fragen» zum Inspektionswesen klären zu können. Der Regierungsrat hält abschliessend fest, dass bei jährlich 30 000 Verfahren, welche rund 160 Staatsanwälte führten, «nie ganz ausgeschlossen werden» könne, dass es Fehler gebe… Weiterlesen. In anders gelagerten Fällen scheint die Zürcher Staatsanwaltschaft weniger Mühe zu bekunden, eingegangene Strafanzeigen „speditiver zu behandeln“: Ich mach dann mal eine Strafanzeige… Täter entgehen Strafen