Wenn der Betreibungsbeamte das Wohnungsschloss auswechselt Hinzugefügt am 9. April 2018 | by Markus Zöbeli | Uncategorized | (Zeitungsartikel mit freundlicher Genehmigung des Landboten vom 9. April 2018 / von Mirko Plüss) Es passiert im Schnitt jede Woche einmal irgendwo in Winterthur. Auf Weisung eines Gerichts muss jemand seine Wohnung oder seine Firmenräume verlassen. Für die Beamten sind die Situationen nicht ungefährlich. Zur Ausweisung kommen sie fast nie alleine. In 90 Prozent der Fälle haben die Beamten von den Winterthurer Betreibungsämtern einen Stadtpolizisten zum Schutz dabei, wenn sie Menschen aus ihren Wohn- oder Firmenräumen ausweisen müssen. Exmission heisst dieser Vorgang im Juristenjargon. Das kühle Fremdwort verschweigt, dass sich hinter den Ausweisungen auch immer wieder menschliche Schicksale auftun. «Besorgnis» bei der Stadt Oliver Pfitzenmayer ist der stellvertretende Stadtammann des Kreises Winterthur-Stadt. Wie seine Kolleginnen und Kollegen bei den Betreibungsämtern hat es auch ihn überrascht, wie stark die Zahl der Ausweisungen im letzten Jahr anstieg. Im Vergleich zu 2016 kam es zu einem Viertel mehr Ausweisungen, 52 waren es im letzten Jahr – oder jede Woche eine. Es ist ein nie da gewesener Rekordwert. Der Anstieg verlief parallel zu jenem bei den Pfändungen, aber noch viel steiler. Die Gründe für die Zunahme sind nicht genau bekannt, in der Jahresrechnung der Stadt Winterthur wird die Zahl als «Besorgnis erregend» bezeichnet. Laut Oliver Pfitzenmayer sind die Ausweisungen in den meisten Fällen eine Folge von nicht bezahlten Mietzinsen, in den restlichen Fällen erfolge die Ausweisung wegen anderer mietrechtlicher Streitigkeiten. Meistens laufen gegen die Betroffenen parallel Betreibungen oder auch Pfändungsvollzüge. Demografische Daten zu den Betroffenen, die zu möglichen Erklärungen führen könnten, ermitteln die Winterthurer Betreibungsämter nicht. Die Rede ist von Mietnomaden, von Verschuldeten – aber auch einfach von Menschen, bei denen die Finanzen aus dem Ruder liefen, nicht selten in Folge eines persönlichen Schicksalsschlages. Bevor es zu einer zwangsweisen Räumung kommt, suchen die Betreibungsbeamten mehrmals das Gespräch mit den Betroffenen. Pfitzenmayer sagt: «Wir stellen die Leute nicht einfach auf die Strasse, wir besprechen zusammen mit den Betroffenen, ob sie bereits eine Nachfolgelösung haben oder wo sie ihre Möbel hinbringen können. Und wir suchen auch zusammen mit dem Sozialamt nach Lösungen.» Grundsätzlich sei man aber verpflichtet, die richterlichen Anordnungen zu vollziehen: Eine Ausweisung aus den eigenen vier Wänden sei die letzte von vielen Massnahmen (Oliver Pfitzenmayer, stv. Stadtammann Winterthur-Stadt) Vor einer Ausweisung besprechen sich die Beamten mit der Stadtpolizei. Diese klärt ab, ob die betroffene Person bereits polizeilich bekannt ist, und nimmt eine Risikobeurteilung vor. In 90 Prozent der Ausweisungen werden die Beamten dann auch von Stadtpolizisten begleitet. Die Betroffenen müssen ihre Wohnungen oder Geschäftsräume im Beisein der Beamten und Polizisten verlassen, je nach Situation wechseln die Beamten auch das Schloss aus. Wo die Leute dann hingehen, wissen die Betreibungsbeamten oftmals nicht. Einige sieht man nie mehr, andere tauchen irgendwann wieder auf. Die Betreibungsbeamten der Stadt Winterthur haben derzeit viel zu tun, nicht nur mit den Wohnungsausweisungen, die generell zeitintensiv sind. Der neue Höchststand bei den Pfändungen und die unverändert hohe Zahl an Betreibungen führt zu einer Falllast pro Mitarbeiter, die über dem vorgeschriebenen Maximum liegt. «Wir schaffen das Pensum, weil wir saubere Strukturen und ein eingespieltes Team haben», sagt Oliver Pfitzenmayer. «Aber wir sind am Limit, am Anschlag, eine zusätzliche Belastung liegt nicht mehr drin.» Weitere Informationen zur zwangsrechtlichen Ausweisung von Mietern und Pächtern. Mit freundlicher Genehmigung der Redaktion des Landboten zur Verfügung gestellt Messie-Mieter oder wenn die Justiz (verw)irrt Betreibungsauszüge gefälscht und keine Miete bezahlt