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Schwarzenbach unterliegt vor Bundesgericht

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Schwarzenbach unterliegt vor Bundesgericht

Hinzugefügt am 13. Februar 2020 | by Markus Zöbeli | Uncategorized |

(Textbeitrag Tages-Anzeiger/Newsnet vom 13. Februar 2020 / von hwe/sda)

Die Zahlungsbefehle in Höhe von rund 40 Millionen Franken sind gültig. Das Bundesgericht weist die Rügen des Kunstsammlers und Dolder-Besitzers Urs Schwarzenbach ab.

Die Zahlungsbefehle gegen den Financier und Hotelbesitzer Urs E. Schwarzenbach wegen ausstehender Steuerforderungen von rund 40 Millionen Franken sind korrekt ausgestellt worden. Dies hat das Bundesgericht entschieden und mehrere Beschwerden Schwarzenbachs abgewiesen. Der Zürcher Hotelier hatte vor Bundesgericht gerügt, dass die von sechs verschiedenen Betreibungsämtern ausgestellten Zahlungsbefehle den inhaltlichen Vorgaben nicht genügen würden. Sie seien zudem rechtsmissbräuchlich. Dass die Betreibungsbegehren an verschiedenen Orten eingereicht worden seien, diene ausschliesslich seiner Zermürbung.

Seit Jahren in Konflikt mit den Steuerbehörden
Das Bundesgericht wies in drei am Donnerstag veröffentlichten Urteilen die Rügen Schwarzenbachs ab. Das Steueramt der Stadt Zürich habe die Zahlungsbegehren an verschiedenen Orten eingereicht, damit die Forderungen sicher erfüllt würden. Dies sei jeweils dort geschehen, wo bereits zuvor Vermögenswerte mit Arrest belegt worden seien. Die Betreibungen seien erfolgt, um den Arrest aufrecht zu erhalten. Schwarzenbach steht seit mehreren Jahren in Konflikt mit den Steuerbehörden von Bund und vom Kanton Zürich und mit der Eidgenössischen Zollverwaltung. Dem Sammler wird vorgeworfen, Kunstwerke illegal in die Schweiz eingeführt zu haben. Zudem handelte er mit Kunstwerken, ohne diese Tätigkeit zu deklarieren.

Urteile 5A_725/2019 und 5A_729/2019 vom 18.12.2019 sowie 5A_934/2019 vom 19.12.2019

Zwangsversteigerung von Schwarzenbachs Kunst abgesagt

Stadt und Kanton betreiben Dolder-Besitzer auf über 43 Mio.

Bundesgericht lässt Schwarzenbach erneut abblitzen

Urs E. Schwarzenbach kommt nicht an blockierte Vermögen

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